Konzept für Mehrsprachigkeit in den Geistes- und Kulturwissenschaften
Eine zeitgemäße Ausbildung von Forscherinnen und Forschern in den Geistes- und Kulturwissenschaften muss den mehrsprachigen Arbeitskontexten im europäischen Forschungsraum in besonderem Maße Rechnung tragen. Unter Bezugnahme auf die „Europäische Strategie für Mehrsprachigkeit“1 verspricht sich a.r.t.e.s. EUmanities durch die Förderung der Mehrsprachigkeit der im Rahmen des Programms geförderten Early Stage Researcher (ESRs) positive Impulse für die Entwicklung sowohl der karrierebezogenen als auch der persönlichen Perspektiven. Insbesondere durch die Motivation zum Erwerb einer weiteren Fremdsprache während der Mobilitätsphasen werden positive Effekte sowohl für die soziale Integration innerhalb des neuen Sprachraums wie auch für die Forschungstätigkeit erwartet, deren Zusammenwirken letztlich zu einer ausgewogenen Life-Work-Balance verhelfen soll.
Die besondere Förderung des Erwerbs und der Verbesserung multilingualer Kompetenzen stellt eine zentrale Aufgabe für die persönliche und professionelle Entwicklung der ESRs in den Geistes- und Kulturwissenschaften dar und soll den unmittelbaren Übergang zu den nachfolgenden Karrierestufen nach dem Abschluss der Promotion erleichtern. Ferner spielt die Förderung der Mehrsprachigkeit eine entscheidende Rolle bei der Ausbildung einer neuen Generation europäischer Intellektueller, die jenseits nationaler Grenzen die öffentlichen Debatten in Europa prägen werden.
Mit dem Konzept der Mehrsprachigkeit sieht sich a.r.t.e.s. EUmanities dem Ziel verpflichtet, dass alle ESRs neben ihrer Muttersprache in mindestens zwei weiteren Sprachen kommunizieren können. Auf diese Weise soll dem exklusiven Gebrauch der englischen Sprache als lingua franca entgegengewirkt werden, um einen unmittelbaren und reichhaltigen kulturellen wie akademischen Austausch in den Geistes- und Kulturwissenschaften zu gewährleisten.
1 Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit (2008/C 320/01): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32008G1216(01).
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