FAQ
Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Promotion an der Philosophischen Fakultät. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Promotionsbüros wenden.
Sämtliche Formularvorlagen und sonstige Dokumente, bspw. die Promotionsordnung, finden Sie in unserem Downloadbereich.
Vor der Bewerbung um Zulassung:
Wer ist promotionsberechtigt?
Grundsätzlich ist jede/r Professor/in und jede/r Juniorprofessor/in an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln promotionsberechtigt. Privatdozent/inn/en sind in ihrer Funktion als Lehrstuhlvertreter/innen promotionsberechtigt. Ebenfalls sind Privatdozent/inn/en, die die Venia Legendi an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln erworben haben oder deren Habilitation durch ein entsprechendes Verfahren an der Philosophischen Fakultät anerkannt wurde, promotionsberechtigt. Die Philosophische Fakultät vergibt darüber hinaus in besonderen Einzelfällen das Promotionsrecht, bspw. an Nachwuchsgruppenleiter/innen (Emmy Noether-Programm o.ä.). Folgen Lehrstuhlinhaber/innen einem Ruf an eine andere Hochschule, verlieren sie ihre Prüfungsberechtigung nach zwei Jahren.
Was ist ein Zulassungsbescheid und wie erhalte ich ihn?
Der Zulassungsbescheid (vor 2012 auch „Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat“) berechtigt Sie dazu, an der Philosophischen Fakultät zu promovieren und sich als Promotionsstudent/in zu immatrikulieren. Dafür reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium über a.r.t.e.s. access im Promotionsbüro ein. Es gibt zwei Antragsfristen pro Semester. In der Regel zwei Wochen nach Antragsfrist tagt der Promotionsausschuss und begutachtet die Anträge. Bei positivem Urteil wird der Zulassungsbescheid vom Promotionsbüro ausgestellt.
In welchen Fächern kann ich an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln zugelassen werden?
In der jeweils geltenden Promotionsordnung (Anlage 1) finden Sie alle Promotionsfächer, zu denen Sie aktuell an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln zugelassen werden können. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einer/m Hochschullehrer/in Ihres Fachgebiets an der Universität zu Köln in Verbindung, um Ihre Zuordnung zu klären (Liste der Institute und Seminare an der Philosophischen Fakultät). Ggf. kann unter Auflagen und sofern eine adäquate Betreuung an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist ein Promotionsfach gewählt werden, das nicht mit dem Fachbereich des Hochschulabschlusses identisch ist.
Eine Zulassung an der Philosophischen Fakultät ist nur in den folgend genannten Fächern möglich:
Afrikanistik, Ägyptologie, Allgemeine Sprachwissenschaft, Alte Geschichte, Anglo-Amerikanische Geschichte, Archäoinformatik, Klassische Archäologie oder Archäologie der römischen Provinzen, Byzantinistik, Deutschdidaktik, Deutsche Philologie, Digital Humanities, Didaktik der Geschichte, Englische Philologie, Environmental Humanities, Ethnologie, Evangelische Theologie, Fennistik, Griechische Philologie, Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft, Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, Indologie und Tamilistik, Informationsverarbeitung, Japanologie, Judaistik, Katholische Theologie, Komparatistik, Kunstgeschichte, Lateinische Philologie, Linguistik, Mittelalterliche Geschichte, Mittellateinische Philologie, Musikwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte, Niederlandistik, North American Studies, Sprachen und Kulturen der islamischen Welt (Islamwissenschaft), Osteuropäische Geschichte, Philosophie, Phonetik, Regionalstudien China, Regionalstudien Lateinamerika, Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa (Schwerpunkt Russland oder Polen), Romanische Philologie, Sinologie/China-Studien, Skandinavistik, Slavistik, Theater- und Medienwissenschaft, Ur- und Frühgeschichte.
Wie bekomme ich die Bescheinigung über die Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen?
Für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium benötigen Sie das Formular „Bescheinigung über die Anerkennung bisher erbrachter Prüfungsleistungen“. Bitte wenden Sie sich dafür an den Fachbereich der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln, in dem Sie promovieren möchten. Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor wird Ihr Studium und die erworbenen Credits und Leistungen prüfen und das Formular für Sie ausfüllen. Danach laden Sie es bitte als Teil Ihres Antrags auf Zulassung im Webportal a.r.t.e.s. access hoch.
Bitte beachten Sie: Sollte die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor gleichzeitig auch die Erstbetreuung Ihrer Dissertation übernehmen, lassen Sie das Dokument bitte von einer weiteren Professorin bzw. einem weiteren Professor des Instituts gegenzeichnen.
Wie bewerbe ich mich für den Integrated Track?
Der „Integrated Track“ (das strukturierte Promotionsmodell) umfasst Kollegiat/inn/enstellen und verschiedene Förderprogramme. Eine Bewerbung als Kollegiat/in ist jederzeit ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags auf Zulassung zum Promotionsstudium möglich. Bewerbungen auf die Förderprogramme (beispielsweise das Stipendienprogramm) sind nur während der jährlichen Ausschreibungen möglich.
Was ist eine beglaubigte Kopie und wie erhalte ich diese?
Im Zuge der Zulassung ist ein Nachweis über die Echtheit des Bildungsabschlusses vorzulegen, etwa in Form der beglaubigten Kopie des entsprechenden in Papierform ausgestellten Abschlusszeugnisses oder in Form eines zertifizierten digitalen Zeugnisses, dessen Echtheit das Promotionsbüro durch ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren der ausstellenden Institution bestätigen kann. Bei Vorliegen eines zertifizierten digitalen Zeugnisses senden Sie bitte die entsprechenden digitalen Dokumente und Angaben zum Zertifizierungsverfahren per E-Mail an das Promotionsbüro, nachdem Sie den Antrag auf Zulassung über a.r.t.e.s. access abgesendet haben. Falls Ihr Abschlusszeugniss in Papierform ausgestellt wurde, reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses im Promotionsbürp ein. Mit der geblaubigten Kopie bescheinigt die ausstellende Behörde die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument und damit die Echtheit. Eine beglaubigte Kopie kann bei Vorlage des Originaldokuments von einer Behörde, die amtliche Beglaubigungen vornimmt, angefertigt werden. Das sind beispielsweise Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeamt, Bezirksämter, etc.) sowie Notariate. Dort wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht, der bescheinigt, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt. Dies wird durch die Unterschrift des beglaubigenden Bediensteten und den Abdruck des Dienstsiegels bestätigt. Bei einigen Institutionen in Deutschland werden nur Dokumente in bestimmten Sprachen, teils auch nur deutschsprachige, beglaubigt. Sollten Sie diesbezüglich Probleme haben, empfehlen wir Ihnen, sich an ein Übersetzungsbüro zu wenden, das eine offizielle Übersetzung, sowie beglaubigte Kopien derselben erstellen kann.
Kann ich mich für promotionsvorbereitende Studien immatrikulieren?
Bitte reichen Sie dafür Ihren Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium über a.r.t.e.s. access im Promotionsbüro ein. Wenn uns dieser vollständig vorliegt, können wir Ihnen ein Schreiben für das Studierendensekretariat ausstellen, so dass Sie sich für ein Semester für promotionsvorbereitende Studien einschreiben können. Bitte geben Sie uns per E-Mail Bescheid, wenn Sie dies wünschen.
Wie beantrage ich das Verfassen der Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch?
Die Dissertation kann nach der Promotionsordnung in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer oder lateinischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung der Dissertation in einer anderen Fremdsprache sollte vor der Zulassung zum Promotionsstudium auf begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan) und Befürwortung der Betreuer/innen genehmigt werden. Bitte reichen Sie die Dokumente (zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung) postalisch vor dem Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein.
Muss ich nachweisen, dass ich Deutsch sprechen kann?
Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, reicht das Niveau B2. Sie können einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Dafür reichen Sie bitte ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss, ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers und einen Nachweis von Englischkenntnissen auf B2 Niveau digital per Email im Promotionsbüro ein. Wir empfehlen, den Antrag bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium zu stellen.
Nach der Zulassung:
Wie kann ich mich als Promotionsstudent/in immatrikulieren?
Sie können sich mit dem Zulassungsbescheid jederzeit innerhalb des im Zulassungsbescheids vermerkten Semesters über das Studierendensekretariat als Promotionsstudent/in einschreiben. Die Einschreibung erfolgt ausschließlich digital über das Portal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Bitte beachten Sie hierfür auch die Informationen des Studierendensekretariats bzw. des International Office. Bitte beachten Sie, dass für Promovierende der Philosophischen Fakultät eine Anmeldung über das Promovierenden-Datenverwaltungssystem Docfile nicht erforderlich ist.
Muss ich mich als Promotionsstudent/in immatrikulieren?
Laut Einschreibungsordnung der Universität zu Köln muss jede bzw. jeder Promovierende über die gesamte Dauer des Promotionsstudiums an der Hochschule eingeschrieben sein und dies bei Abgabe der Doktorarbeit nachweisen. Für Auslandsaufenthalte, Elternzeiten o.ä. kann über das International Office oder das Studierendensekretariat eine Beurlaubung beantragt werden.
Muss ich an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen?
Die Einführungsveranstaltung wird jedes Semester von der a.r.t.e.s. Graduate School angeboten und muss von allen Promovierenden, die nach dem 10.06.2015 zugelassen wurden, einmalig besucht werden. Sie werden dort umfangreich über das Promotionsstudium an der Philosophischen Fakultät informiert, weshalb wir den Besuch in den ersten Semestern des Promotionsstudiums empfehlen. Der einmalige Besuch der Einführungsveranstaltung muss bei Abgabe der Dissertation zur Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden.
Wie weise ich nach, dass ich ein Promotionsstudium im Umfang von 12 CP erbracht habe?
Jeder/r Promovierende muss ein Promotionsstudium im Äquivalent von mindestens 12 Credit Points absolvieren. Sollten für die Zulassung Auflagen formuliert worden sein, so müssen die entsprechenden Kurse und Prüfungsleistungen zusätzlich erbracht werden. Bitte lassen Sie vor dem Einreichen Ihrer Dissertation eine Auflistung aller besuchten wissenschaftlichen Veranstaltungen (z. B. Vorlesungen, Oberseminare o. ä.) und Doktorandenkolloquien mit der Angabe der jeweils anzurechnenden Credit Points (CP) von Ihrem Fachbereich oder Ihrer/m Erstbetreuer/in abzeichnen. Falls Sie entsprechende Scheine o. ä. für die Veranstaltungen erhalten haben, können Sie selbstverständlich auch diese bei Abgabe Ihrer Dissertation im Promotionsbüro vorlegen. Das Promotionsstudium im Umfang von 12 CP sollte in dem Fachbereich absolviert werden, in dem Ihr Promotionsfach angesiedelt ist. Wenn Sie ein interdisziplinäres Thema bearbeiten, sind auch themenrelevante Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen anrechenbar. Falls Sie Leistungen im Rahmen eines Auslandaufenthaltes erbringen möchten, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Fachbereich ab, ob die Leistungen anerkannt werden können. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen über KLIPS ist seitens des Promotionsbüros nicht nötig.
Was ist eine Betreuungsvereinbarung?
Der oder die Promovierende muss zusätzlich zu der für den Zulassungsantrag eingereichten Erstbetreuungszusage nach der erfolgten Zulassung eine Betreuungsvereinbarung mit der/dem Erstbetreuer/in abschließen. Sie umfasst einen Zeit- und Arbeitsplan und legt Rechte und Pflichten beider Parteien fest (vgl. Anlage 5 der Promotionsordnung). Sie finden eine Vorlage der Betreuungsvereinbarung in unserem Download-Bereich. Bitte reichen Sie die von Ihnen und Ihrem/r Erstbetreuer/in gegengezeichnete Betreuungsvereinbarung innerhalb eines halben Jahres nach Ihrer Immatrikulation in digitaler Form per E-Mail oder im Original per Post und mit dem geforderten Zeit- und Arbeitsplan im Promotionsbüro ein. Die Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung durch weitere Betreuer/innen ist optional.
Was ist die Zweitbetreuungszusage?
Der oder die Promovierende muss innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Zulassung die Betreuungszusage eines zweiten promotionsberechtigten Mitglieds der Philosophischen Fakultät einreichen, welches das Projekt mitbetreut. Die Person kann auch einem anderen an der Philosophischen Fakultät vertretenen Fachbereich angehören. Bitte laden Sie die unterschriebene Zweitbetreuungszusage in a.r.t.e.s. access hoch. Sie finden für die Zweitbetreuungszusage ein entsprechendes Formular in unserem Download-Bereich. Eine Drittbetreuungszusage ist nur einzureichen, wenn Sie am strukturierten Promotionsprogramms (Integrated Track) teilnehmen.
Kann ich eine/n externe/n Zweitbetreuer/in beantragen?
Im Ausnahmefall können Sie eine/n Zweitbetreuer/in einer anderen Fakultät oder (ausländischen) Universität hinzuziehen. Bitte reichen Sie hierfür einen begründenden, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan), ein Befürwortungsschreiben Ihres Erstbetreuers/Ihrer Erstbetreuerin sowie eine Betreuungszusage der/des gewünschten Externen im Promotionsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass für die Betreuungstätigkeit keine finanzielle Vergütung seitens der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist und keine Reisekosten übernommen werden können.
Was sind Gesprächsnachweise?
Gemäß der geltenden Promotionsordnung sind jährliche Nachweise über gehaltene Gespräche zwischen Doktorand/in und Erstbetreuer/in gefordert. Diese Regelung trifft auf alle Promovend/innen zu, die seit einschließlich WS 2012/13 zum Promotionsstudium zugelassen wurden. Bei Anmeldung zum Promotionsverfahren sollen diese Gesprächsnachweise vorgelegt werden. Ein Formular zur Dokumentation der Betreuung finden Sie in unserem Downloadbereich. Wir bitten Sie, die Nachweise während des Promotionsstudiums regelmäßig bei a.r.t.e.s. access unter dem Reiter 'Verlauf' hochzuladen.
Wie beantrage ich einen Fachwechsel?
Für einen Fachwechsel in ein neues Promotionsfach reichen Sie bitte einen begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan) im Promotionsbüro ein. Legen Sie ein Exposé des Promotionsvorhabens, einen tabellarischen Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses, eine Bescheinigung über die Anerkennung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (ausgefüllt von dem/der Geschäftsführenden Direktor/in des angestrebten Fachbereichs) und eine Betreuungszusage des/r neuen Erstbetreuers/in bei. Der Promotionsausschuss entscheidet über den Antrag in seiner nächsten Sitzung.
Kann ich meine/n Betreuer/in/nen wechseln?
Ja, Sie können Ihre/n Betreuer/in/nen im gleichen Promotionsfach problemlos wechseln. Bitte laden Sie eine Betreuungszusage der neuen Erstbetreuung in a.r.t.e.s. access unter dem Reiter "Verlauf" hoch und setzen Sie das Promotionsbüro über die Änderung in Kenntnis, um Verzögerungen bei Anmeldung zum Promotionsverfahren vorzubeugen. Im Konfliktfall können Sie die Leitung der Graduiertenschule und/oder die Ombudsperson der Promovierenden zur Beratung und Vermittlung hinzuziehen.
Wie beantrage ich eine Teilpublikation?
Wenn Sie einen Teilaspekt aus Ihrer Dissertationsschrift vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit etwa in Form eines wissenschaftlichen Artikels o.ä. publizieren möchten, stellen Sie bitte vor der Veröffentlichung einen begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan) und eine entsprechende Befürwortung Ihrer Erstbetreuung im Promotionsbüro ein.
Kann ich meine Promotion in Köln in Kooperation mit einer ausländischen Uni abschließen?
Ja, durch das Cotutela-Programm.
Vor der Prüfungsanmeldung:
Wie und wann kann ich meine fertige Arbeit einreichen?
Es gibt in jedem Semester feste Abgabefristen für die Dissertation, um bestimmte Prüfungstermine (Defensio/Disputatio) wahrnehmen zu können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über diese Termine und die erforderlichen Dokumente. Die Zeit zwischen Abgabe der Arbeit und dem jeweiligen Prüfungstermin beinhaltet die Prüfung der Unterlagen, die Genehmigung des Promotionsgesuchs und der Prüfungskommission durch den Dekan/die Dekanin, Gutachten- und Auslagefristen. Alle nötigen Informationen für die Anmeldung zum Promotionsverfahren finden Sie unter „Prüfungsanmeldung“. Ihr Promotionsgesuch (inkl. vollständigem Vorschlag zur Zusammensetzung der Prüfungskommission) reichen Sie über a.r.t.e.s. access ein. Bitte informieren Sie die gewünschten Kommissionsmitglieder im Vorfeld über deren mögliche Mitwirkung im Promotionsprüfungsverfahren.
Gibt es Formatvorgaben für die Druckexemplare der Dissertation?
Je nach gewählter Prüfungsform (Defensio/Disputatio) muss im Rahmen der Prüfungsanmeldung eine bestimmte Anzahl gedruckter Exemplare der Dissertation eingereicht werden. Neben dem Text der Dissertation müssen die Druckexemplare als erste Seite das vorgegebene Titelblatt (siehe Anlage 3 der Promotionsordnung) und als letzte Seite einen unterschriebenen Lebenslauf enthalten. Die Druckexemplare sind mit stabiler Klebebindung einzureichen (keine Spiralbindung). Für die Formatierung des Textes und das Seitenlayout gibt es von Seiten des Promotionsbüros keine weiteren Vorgaben. Bezüglich Zitierweise, Quellenangaben und Bibliographie gelten die im Fach üblichen Standards.
Wie beantrage ich eine/n externe/n Gutachter/in?
Auch für das Promotionsprüfungsverfahren (Begutachtung der Dissertation und Mitwirkung an der Defensio o. Disputatio) können Sie im Zuge Ihres
Promotionsgesuchs eine/n auswärtige/n Zweitgutachter/in (im Falle der Defensio ggf. Drittgutachter/in) oder ein auswärtiges Kommissionsmitglied beantragen. Bitte reichen Sie dazu einen begründenden, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan/die Dekanin), ein Befürwortungsschreiben Ihres/ Erstbetreuers/Ihrer Erstbetreuerin sowie die schriftliche Zusage der/des gewünschten Externen, ein Gutachten zu verfassen und/oder an der mündlichen Prüfung (Defensio / Disputatio) mitzuwirken, im Promotionsbüro ein. Auch wenn die/der gewünschte externe Gutachter/in bereits als externe/r Betreuer/in genehmigt wurde, muss sie/er für das Prüfungsverfahren erneut beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Begutachtungstätigkeit und die Mitwirkung an der der mündlichen Prüfung keine finanzielle Vergütung seitens der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist und keine Reisekosten übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass in einem Begutachtungsverfahren max. ein/e externe/r Gutachter/in beantragt werden kann!
Wie beantrage ich die Durchführung der Abschlussprüfung in einer Fremdsprache?
Wenn Sie Ihre mündliche Abschlussprüfung auf einer anderen Sprache als Deutsch ablegen möchten, reichen Sie bitte einen begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan) mit Befürwortung der Mitglieder der Prüfungskommission, die Sie vorschlagen, im Promotionsbüro ein.
Muss ich deutsche Sprachkenntnisse nachweisen?
Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie in einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, genügt das Niveau B2. Sie können darüber hinaus einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Bitte reichen Sie hierfür ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers im Promotionsbüro ein. Wir empfehlen, einen entsprechenden Antrag bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium zu stellen.
Nach der mündlichen Prüfung:
Ist es möglich, meine Dissertationsgutachten einzusehen?
Nach dem Ablauf der zweiwöchigen Auslagefrist und innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung ist es möglich, mittels eines formlosen Antrags, Akteneinsicht zu erhalten. Je nach geltender Promotionsordnung können dabei Notizen oder Kopien der Unterlagen angefertigt werden. Vor dem Ende der zweiwöchigen Auslagefrist ist die Einsichtnahme den promotionsberechtigten Mitgliedern der Philosophischen Fakultät vorbehalten.
Wann erhalte ich meine Promotionsurkunde?
Nach der erfolgreichen Promotionsprüfung erhalten Sie zunächst einen Zwischenbescheid (Promotionsordnung 2015) bzw. ein Promotionsprüfungszeugnis (ab Promotionsordnung 2020), womit Sie noch nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt sind. Die offizielle Dr.-Urkunde schicken wir Ihnen nach der Publikation Ihrer Dissertation zu. (Anstelle der deutschen Urkunde können Sie auch eine Urkunde in lateinischer Sprache ausgestellt bekommen; bitte benachrichtigen Sie in uns in diesem Fall bei Einreichung der Belegexemplare.)
Darf ich mich nach erfolgreicher Promotionsprüfung Dr. des. nennen?
Nein, das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens legt fest, dass ein Tragen des Titels Dr. des. von in NRW promovierten Wissenschaftler/innen direkt nach der Promotionsprüfung nicht zulässig ist. Das Tragen des Doktortitels ist erst nach Aushändigung der Urkunde erlaubt.
Findet eine Promotionsfeier statt?
Jeweils zum Ende der Vorlesungszeit eines Semesters findet eine Feier zur Ehrung derjenigen Doktorand/innen statt, die in dem jeweiligen Semester die Promotionsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Es erfolgt eine separate Einladung mit der Bitte um eine verbindliche Anmeldung. Familien und Freunde der Absolvent/innen sind herzlich eingeladen.
Welchen Hinweis auf die Universität zu Köln muss meine publizierte Dissertation enthalten?
Die veröffentlichte Fassung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um eine von der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln angenommene Dissertation handelt. Der genaue Wortlaut sowie Platzierung des Hinweises (vorzugsweise im Impressum) sind freigestellt.
Wann muss ich den Revisionsschein abgeben?
Mit der Unterzeichnung des Revisionsscheins erteilen die Gutachter/innen ihre Zustimmung zu der zur Publikation vorbereiteten Fassung Ihrer Dissertation. Wurden für Ihre Dissertation keine Änderungsauflagen für die veröffentlichte Fassung der Dissertation von den Gutachter/innen erhoben, genügt die Abzeichnung des Revisionsscheins durch den/die Erstgutachter/in. Wurden Auflagen erhoben, sind auch die Unterschriften des/der Zweitgutachter/in (im Falle einer Defensio auch des/der Drittgutachter/in) erforderlich. Eine Formularvorlage für den Revisionsschein finden Sie in unserem Downloadbereich. Die Unterschrift(en) können im Original oder mit zertifizierter digitaler Unterschrift vorgelegt werden. Falls der/die betreffende Gutachter/in den unterschriebenen Revisionsschein direkt von der dienstlichen E-Mail-Adresse an das Promotionsbüro sendet, ist auch eine gescannte oder nicht zeritifizierte digitale Unterschrift ausreichend.
Wann muss ich meine publizierten Pflichtexemplare abgeben?
Spätestens zwei Jahre nach der mündlichen Prüfung müssen Sie die in der jeweils geltenden Promotionsordnung festgelegte Anzahl von Pflichtexemplaren zusammen mit dem Revisionsschein einreichen. Die je nach Publikationsform erforderliche Anzahl an Druckexemplaren ist direkt bei der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln einzureichen. Das Promotionsbüro erhält nach der Einreichung eine entsprechende Empfangsbestätigung von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln. Den Revisionsschein schicken Sie bitte an das Promotionsbüro.