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FAQ

Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Promotion an der Philosophischen Fakultät. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Promotionsbüros wenden.

 

Vor der Bewerbung um Zulassung:

Was ist ein Zulassungsbescheid und wie erhalte ich ihn?

Der Zulassungsbescheid (vor 2012 auch „Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat“) berechtigt Sie dazu, an der Philosophischen Fakultät zu promovieren und sich als Promotionsstudent/in zu immatrikulieren. Dafür reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium über a.r.t.e.s. access im Promotionsbüro ein. Es gibt zwei Antragsfristen pro Semester. Zwei Wochen nach Antragsfrist tagt der Promotionsausschuss und begutachtet die Anträge. Bei positivem Urteil wird der Zulassungsbescheid vom Promotionsbüro ausgestellt. 

In welchen Fächern kann ich an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln zugelassen werden?

In der Promotionsordnung vom 11. Juni 2015 (Anlage 1) und in der Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung vom 16. Juni 2016 finden Sie alle Promotionsfächer, zu denen Sie aktuell an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln zugelassen werden können. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einer/m Hochschullehrer/in Ihres Fachgebiets an der Universität zu Köln in Verbindung, um Ihre Zuordnung zu klären (Liste der Institute und Seminare an der Philosophischen Fakultät). Ggf. kann unter Auflagen und sofern eine adäquate Betreuung an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist ein Promotionsfach gewählt werden, das nicht mit dem Fachbereich des Hochschulabschlusses identisch ist.

Eine Zulassung an der Philosophischen Fakultät ist nur in den folgend genannten Fächern möglich:

Afrikanistik, Ägyptologie, Allgemeine Sprachwissenschaft, Alte Geschichte, Anglo-Amerikanische Geschichte, Archäologie der römischen Provinzen, Byzantinistik, Deutsche Philologie, Digital Humanities, Didaktik der Geschichte, Englische Philologie, Ethnologie, Evangelische Theologie, Fennistik, *, Griechische Philologie, Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft, Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, Indologie und Tamilistik, Informationsverarbeitung, Japanologie, Judaistik, Katholische Theologie, Komparatistik, Kunstgeschichte, Lateinische Philologie, Linguistik, Mittelalterliche Geschichte, Mittellateinische Philologie, Musikwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte, Niederlandistik, North American Studies, Sprachen und Kulturen der islamischen Welt (Islamwissenschaft), Osteuropäische Geschichte, Philosophie, Phonetik, Regionalstudien China, Regionalstudien Lateinamerika, Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa (Schwerpunkt Russland oder Polen), Sinologie/China-Studien, Skandinavistik, Slavistik, Theater- und Medienwissenschaft, Ur- und Frühgeschichte.

Wie bekomme ich die Bescheinigung über die Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen?

Für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium benötigen Sie das Formular „Bescheinigung über die Anerkennung bisher erbrachter Prüfungsleistungen“. Bitte wenden Sie sich dafür an den Fachbereich der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln, in dem Sie promovieren möchten. Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor wird Ihr Studium und die erworbenen Credits und Leistungen prüfen und das Formular für Sie ausfüllen. Danach laden Sie es bitte als Teil Ihres Antrags auf Zulassung im Webportal a.r.t.e.s. access hoch.

Bitte beachten Sie: Sollte die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor gleichzeitig auch die Erstbetreuung Ihrer Dissertation übernehmen, lassen Sie das Dokument bitte von einer weiteren Professorin bzw. einem weiteren Professor des Instituts gegenzeichnen.

Wie bewerbe ich mich für den Integrated Track?

Der „Integrated Track“ (das strukturierte Promotionsmodell) umfasst Kollegiat/inn/enstellen und diverse Förderprogramme. Eine Bewerbung als Kollegiat/in ist mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium möglich. Bewerbungen auf die Förderprogramme (beispielsweise das Stipendienprogramm) werden nur entsprechend der jährlichen Ausschreibungen entgegen genommen. Jedes Jahr im Februar/März finden die Auswahlgespräche für den Integrated Track statt.

Was ist eine beglaubigte Kopie und wie erhalte ich diese?

Eine beglaubigte Kopie ist eine Form der Kopie, bei der die ausstellende Behörde das Übereinstimmen mit dem Original bescheinigt. Für die Zwecke dieser Bewerbung dient sie dazu, das Einreichen von gefälschten Dokumenten zu verhindern. Gehen Sie mit dem Originaldokument zu einer Behörde, die amtliche Beglaubigungen vornimmt. Das sind beispielsweise Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeamt, Bezirksämter, etc.) sowie Notariate. Dort wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht, der bescheinigt, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt. Dies wird durch die Unterschrift des beglaubigenden Bediensteten und den Abdruck des Dienstsiegels bestätigt. Bei einigen Institutionen in Deutschland werden nur Dokumente in bestimmten Sprachen, teils auch nur deutschsprachige, beglaubigt. Sollten Sie diesbezüglich Probleme haben, empfehlen wir Ihnen, sich an ein Übersetzungsbüro zu wenden, das eine offizielle Übersetzung, sowie beglaubigte Kopien derselben erstellen kann.

Kann ich mich für promotionsvorbereitende Studien immatrikulieren?

Bitte reichen Sie dafür Ihren Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium über a.r.t.e.s. access im Promotionsbüro ein. Wenn uns dieser vollständig vorliegt, können wir Ihnen ein Schreiben für das Studierendensekretariat ausstellen, so dass Sie sich dort für ein Semester für promotionsvorbereitende Studien einschreiben können. Bitte geben Sie uns per E-Mail Bescheid, wenn Sie dies wünschen.

Wie beantrage ich das Verfassen der Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch?

Die Dissertation kann nach den Promotionsordnungen von 2012 und 2015 in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer oder lateinischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung der Dissertation in einer anderen Fremdsprache kann nur vor der Zulassung zum Promotionsstudium auf begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan) und Befürwortung der Betreuer/innen genehmigt werden. Bitte reichen Sie die Dokumente zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung über a.r.t.e.s. access postalisch vor dem Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein.

Muss ich nachweisen, dass ich Deutsch sprechen kann?

Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, reicht das Niveau B2. Sie können mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Dafür reichen Sie bitte zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung über a.r.t.e.s. access ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss, ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers und einen Nachweis einer  
anderen internationalen Referenzsprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) auf B2 Niveau vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein. Nach erfolgter Zulassung ist ein Erlass der Deutschkenntnisse nicht mehr möglich. 

 

Nach der Zulassung:

Wie kann ich mich als Promotionsstudent/in immatrikulieren?

Sie können sich mit dem Zulassungsbescheid jederzeit innerhalb des im Zulassungsbescheids vermerkten Semesters im Studierendensekretariat als Promotionsstudent/in einschreiben. Bitte beachten Sie die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen.

Muss ich mich als Promotionsstudent/in immatrikulieren?

Laut Hochschulgesetz muss jede bzw. jeder Promovierende über die gesamte Dauer des Promotionsstudiums an der Hochschule eingeschrieben sein und dies bei Abgabe der Doktorarbeit nachweisen. Für Auslandsaufenthalte, Elternzeiten o.ä. kann im International Office oder im Studierendensekretariat eine Beurlaubung beantragt werden.

Muss ich an einer Einführungsveranstaltung teilnehmen?

Wenn Sie nach dem 10.06.2015 zugelassen wurden, müssen Sie bei Abgabe Ihrer Doktorarbeit den Besuch einer Einführungsveranstaltung nachweisen. Diese wird jedes Semester von der a.r.t.e.s. Graduate School angeboten. Sie werden dort umfangreich über das Promotionsstudium an der Philosophischen Fakultät informiert.

Wie weise ich nach, dass ich ein Promotionsstudium im Umfang von 12 CP erbracht habe?

Bitte lassen Sie vor dem Einreichen Ihrer Dissertation eine Auflistung aller besuchten wissenschaftlichen Veranstaltungen (z. B. Vorlesungen, Oberseminare o. ä.) und Doktorandenkolloquien mit der Angabe der jeweils anzurechnenden Credit Points (CP) von Ihrem Fachbereich oder Ihrer/m Erstbetreuer/in abzeichnen. Falls Sie entsprechende Scheine o. ä. für die Veranstaltungen erhalten haben, können Sie selbstverständlich auch diese bei Abgabe Ihrer Dissertation im Promotionsbüro vorlegen. Das Promotionsstudium im Umfang von 12 CP sollte in dem Fachbereich absolviert werden, in dem auch Ihr Promotionsfach angesiedelt ist. Wenn Sie ein interdisziplinäres Thema bearbeiten, sind auch themenrelevante Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen anrechenbar. Falls Sie Leistungen im Rahmen eines Auslandaufenthaltes erbringen möchten, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Fachbereich ab, ob die Leistungen anerkannt werden können. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen über KLIPS ist seitens des Promotionsbüros nicht nötig.

Was ist eine Betreuungsvereinbarung?

Der oder die Promovierende schließt eine Betreuungsvereinbarung mit der/dem Erstbetreuer/in ab. Sie umfasst einen Zeit- und Arbeitsplan und legt Rechte und Pflichten beider Parteien fest (vgl. Anlage 5 der Promotionsordnung). Sie finden eine Vorlage der Betreuungsvereinbarung in unserem Download-Bereich. Bitte reichen Sie die von Ihnen und Ihrem/r Erstbetreuer/in gegengezeichnete Betreuungsvereinbarung innerhalb eines halben Jahres nach Ihrer Immatrikulation im Original oder in digitaler Form per E-Mail und mit dem geforderten Zeit- und Arbeitsplan im Promotionsbüro ein.

Was sind Gesprächsnachweise?

Gemäß der geltenden Promotionsordnung sind jährliche Nachweise über gehaltene Gespräche zwischen Doktorand/in und Erstbetreuer/in gefordert. Diese Regelung trifft auf alle Promovend/innen zu, die seit einschließlich WS 2012/13 zum Promotionsstudium zugelassen wurden. Bei Anmeldung zum Promotionsverfahren sollen diese Gesprächsnachweise vorgelegt werden. Ein Formular zur Dokumentation der Betreuung finden Sie in unserem Downloadbereich. Wir bitten Sie, die Nachweise während des Promotionsstudiums regelmäßig bei a.r.t.e.s. access unter dem Reiter 'Verlauf' hochzuladen.

Wie beantrage ich eine/n externe/n Zweitbetreuer/in?

Wenn Sie in Ihrem Promotionsstudium eine/n Zweitbetreuer/in einer anderen Fakultät oder (ausländischen) Universität wünschen, reichen Sie bitte einen begründenden, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan), ein Befürwortungsschreiben Ihres/r Erstbetreuers/in sowie eine Betreuungszusage der/s gewünschten Externen im Promotionsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass für die Betreuungstätigkeit keine finanzielle Vergütung seitens der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist und keine Reisekosten übernommen werden können.

Wie beantrage ich einen Fachwechsel?

Für einen Fachwechsel in ein neues Promotionsfach reichen Sie bitte einen begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan) im Promotionsbüro ein. Legen Sie ein Exposé des Promotionsvorhabens, einen tabellarischen Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses, eine Bescheinigung über die Anerkennung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (ausgefüllt von dem/der Geschäftsführenden Direktor/in des angestrebten Fachbereichs) und eine Betreuungszusage des/r neuen Erstbetreuers/in bei. Der Promotionsausschuss entscheidet über den Antrag in seiner nächsten Sitzung.

Kann ich meine/n Betreuer/in/nen wechseln?

Ja, Sie können Ihre/n Betreuer/in/nen im gleichen Promotionsfach problemlos wechseln. Setzen Sie das Promotionsbüro über Änderungen bitte in Kenntnis, um Verzögerungen bei Anmeldung zum Promotionsverfahren vorzubeugen.

Wie beantrage ich eine Teilpublikation?

Wenn Sie einen Teilaspekt aus Ihrer Dissertationsschrift vor der Veröffentlichung Ihrer Arbeit publizieren möchten, stellen Sie bitte einen begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan). Reichen Sie diesen mit einer Befürwortung des/r Erstbetreuers/in im Promotionsbüro ein.

Kann ich meine Promotion in Köln in Kooperation mit einer ausländischen Uni abschließen?

Ja, durch das Cotutela-Programm.

 

Vor der Prüfungsanmeldung:

Wie und wann kann ich meine fertige Arbeit einreichen?

Es gibt feste Abgabefristen, um bestimmte Prüfungstermine wahrnehmen zu können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über diese Termine und die erforderlichen Dokumente. Die Zeit zwischen Abgabe der Arbeit und den jeweiligen Prüfungsterminen beinhaltet Prüfung der Unterlagen, die Genehmigung des Promotionsgesuchs und der Prüfungskommission durch das Dekanat, Gutachten- und Auslagefristen. Alle nötigen Informationen für die Anmeldung zum Promotionsverfahren finden Sie unter „Prüfungsanmeldung“.

Bitte beachten Sie: Für Promovierende, die nach dem 01.10.2012 zum Promotionsstudium zugelassen wurden, erfolgt die Prüfungsanmeldung zusätzlich über a.r.t.e.s. access. Promovierende, die vor dem 01.10.2012 zum Promotionsstudium zugelassen wurden und gemäß der Promotionsordnung vom 24.01.2008 geprüft werden möchten, bitten wir, sich für die Prüfungsanmeldung frühzeitig per E-Mail an das Promotionsbüro zu wenden unter promotionsbuero-phil-fak(at)uni-koeln.de.

Wie beantrage ich eine/n externe/n Gutachter/in?

Auch für das Prüfungsverfahren (Begutachtung der Dissertation und Mitwirkung an der Defensio o. Disputatio) können Sie im Zuge Ihres  
Promotionsgesuchs eine/n auswärtige/n Zweitgutachter/in (im Falle der Defensio ggf. Drittgutachter/in) oder ein auswärtiges Kommissionsmitglied beantragen. Bitte reichen Sie dazu einen begründenden, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan), ein Befürwortungsschreiben Ihres/r Erstbetreuers/in sowie die schriftliche Zusage der/s gewünschten Externen, ein Gutachten zu verfassen und / oder an der mdl. Dr.-Prüfung mitzuwirken, im Promotionsbüro ein. Auch wenn die/der gewünschte externe Gutachter/in bereits als externe/r Betreuer/in genehmigt wurde, muss sie/er für das Prüfungsverfahren erneut beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Begutachtungstätigkeit und die Mitwirkung an der der mdl. Dr.-Prüfung (Defensio / Disputatio) keine finanzielle Vergütung seitens der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist und keine Reisekosten übernommen werden können.
! Bitte beachten Sie, dass in einem Begutachtungsverfahren max. ein/e  
externe/r Gutachter/in beantragt werden kann.

Wer ist promotionsberechtigt?

Grundsätzlich ist jede/r Hochschullehrer/in an der Universität zu Köln promotionsberechtigt. Privatdozent/inn/en sind in ihrer Funktion als Lehrstuhlvertreter/innen promotionsberechtigt. Ebenfalls sind Privatdozent/inn/en, die die Venia Legendi an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln erworben haben – wie etwa auch Emmy-Noether-Nachwuchsgruppenleiter/innen –, promotionsberechtigt. Folgen Lehrstuhlinhaber/innen einem Ruf an eine andere Hochschule, verlieren sie ihre Prüfungsberechtigung nach zwei Jahren.

Wie beantrage ich die Durchführung der Abschlussprüfung auf einer Fremdsprache?

Wenn Sie Ihre mündliche Abschlussprüfung auf einer anderen Sprache als Deutsch ablegen möchten, reichen Sie bitte einen begründeten, formlosen Antrag (adressiert an den Dekan) mit Befürwortung der Mitglieder der Prüfungskommission, die Sie vorschlagen, im Promotionsbüro ein.

Muss ich nachweisen, dass ich Deutsch sprechen kann?

Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, reicht das Niveau B2. Sie können mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Dafür reichen Sie bitte zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung über a.r.t.e.s. access ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers postalisch vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein. Nach erfolgter Zulassung ist ein Erlass der Deutschkenntnisse nicht mehr möglich.

 

Nach der mündlichen Prüfung:

Wann erhalte ich meine Promotionsurkunde?

Nach der erfolgreichen Promotionsprüfung erhalten Sie zunächst einen Zwischenbescheid (Promotionsordnung 2015) bzw. ein Promotionsprüfungszeugnis (Promotionsordnung 2020), womit Sie noch nicht zum Tragen des Doktortitels berechtigt sind. Die offizielle Dr.-Urkunde schicken wir Ihnen nach der Publikation Ihrer Dissertation zu. (Anstelle der deutschen Urkunde können Sie auch eine Urkunde in lateinischer Sprache ausgestellt bekommen; bitte benachrichtigen Sie in uns in diesem Fall bei Einreichung der Belegexemplare.)

Findet eine Promotionsfeier statt?

Jeweils zum Ende der Vorlesungszeit eines Semesters findet eine Feier zur Ehrung derjenigen Doktorand/innen statt, die in dem jeweiligen Semester die Promotionsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Es erfolgt eine separate Einladung mit der Bitte um eine verbindliche Anmeldung. Familien und Freunde der Absolvent/innen sind herzlich eingeladen.

Wann muss ich meine publizierten Pflichtexemplare abgeben?

Spätestens zwei Jahre nach der mündlichen Prüfung müssen Sie die in der Promotionsordnung festgelegte Anzahl von Pflichtexemplaren zusammen mit dem Revisionsschein einreichen. Im Falle einer Verlagspublikation können Sie sieben Exemplare direkt bei der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln abgeben. Die dort ausgestellte Empfangsbestätigung muss im Promotionsbüro vorgelegt werden.

Welchen Hinweis auf die Universität zu Köln muss meine publizierte Dissertation enthalten?

Die veröffentlichte Fassung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um eine von der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln angenommene Dissertation handelt (Promotionsordnung, § 16 Abs. 2). Der genaue Wortlaut sowie Platzierung des Hinweises (vorzugsweise im Impressum) sind freigestellt.

Wann muss ich den Revisionsschein abgeben?

Mit der Unterzeichnung des Revisionsscheins erteilen die Gutachter/innen ihre Zustimmung zu der zur Publikation vorbereiteten Fassung Ihrer Dissertation. Wurden für Ihre Dissertation keine Auflagen von den Gutachter/innen erhoben, reicht die Abzeichnung des Revisionsscheins durch den/die Erstgutachter/in. Wurden Auflagen erhoben, sind auch die Unterschriften des/der Zweitgutachter/in (im Falle einer Defensio auch des/der Drittgutachter/in) erforderlich. Eine Formularvorlage für den Revisionsschein finden Sie in unserem Downloadbereich.

Darf ich mich nach erfolgreicher Promotionsprüfung Dr. des. nennen?

Nein, das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens legt fest, dass ein Tragen des Titels Dr. des. von in NRW promovierten Wissenschaftler/innen direkt nach der Promotionsprüfung nicht zulässig ist. Das Tragen des Doktortitels ist erst nach Aushändigung der Urkunde erlaubt.

Ist es möglich, meine Dissertationsgutachten einzusehen?

Nach der mündlichen Prüfung ist es innerhalb eines Jahres möglich, mittels eines formlosen Antrags, Akteneinsicht zu erhalten. Dabei ist die Anfertigung von Notizen zulässig. Abschriften, Kopien oder Fotografien sind nicht erlaubt. Gutachten können in keinem Fall ausgehändigt werden.