Zulassung zum Promotionsstudium
Die Zulassung zum Promotionsstudium wird durch den Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät erteilt und setzt voraus, dass Sie zuvor bereits einen ersten Hochschulabschluss erworben haben (Master, Staatsexamen, Magister, Diplom, unter bestimmten Umständen auch qualifizierter Bachelorabschluss). Dieser Hochschulabschluss muss für das gewählte Promotionsfach einschlägig sein, d. h. er muss Sie für das Promotionsfach fachlich qualifiziert haben. Bitte beachten Sie die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (DE|EN) an der Universität zu Köln.
Für die Zulassung zum Promotionsstudium und die anschließende Einschreibung ist die Einreichung eines Antrags über a.r.t.e.s. access erforderlich.
Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, ist davon abhängig, ob der für die Zulassung qualifizierende Hochschulabschluss in Deutschland oder im Ausland erworben wurde und ob eine unmittelbare Einschlägigkeit des ersten Abschlusses, oder ggf. nur eine Teileinschlägigkeit vorliegt.
Bitte beachten Sie auch den Abschnitt "Vor der Bewerbung um Zulassung" in unseren FAQ.
Bezüglich der anschließenden Einschreibung zur Promotion beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des Studierendensekretariates bzw. des International Office.
Die Zulassung ist zunächst auf 6 Monate befristet. Nach Einreichung der Betreuungsvereinbarung mit den Erst- und Zweitbetreuer*innen erfolgt die reguläre Zulassung zum Promotionsstudium.