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Doctor Europaeus

An der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ist es möglich, zusätzlich zum deutschen Doktortitel die Zusatzqualifikation „Doctor Europaeus” zu erlangen. Die Fakultät möchte hiermit aktiv zur Stärkung der innereuropäischen Forschungskooperation beitragen. Die Qualifikation kann im Rahmen einer Promotion an der Philosophischen Fakultät vergeben werden, die in Zusammenarbeit mit zwei weiteren Forschungsinstitutionen in insgesamt drei EU-Mitgliedsstaaten oder der im jeweiligen Forschungsrahmenprogramm mit der EU assoziierten Ländern durchgeführt wird. Eine Auflistung der in Frage kommenden Länder finden Sie hier.

Die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen orientieren sich an den 2005 von der European University Association vorgeschlagenen und umfassen die folgenden Punkte:

  • Innereuropäische Mitbetreuung des Promotionsprojekts durch zwei Professor/inn/en aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder mit der EU assoziierten Ländern (ausgenommen Deutschland), zusätzlich zur Betreuung durch ein Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln.
  • Innereuropäische Begutachtung der Dissertation durch zwei Professor/inn/en (i. d. R. durch die beiden Mitbetreuer/innen) aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder mit der EU assoziierten Ländern (ausgenommen Deutschland), zusätzlich zur Begutachtung durch ein Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln. Die mündliche Prüfung findet an der Universität zu Köln in Form einer Defensio statt.
  • Innereuropäische Mehrsprachigkeit: Nachweis von Kenntnissen von drei der Amtssprachen der EU-Mitgliedsstaaten oder mit der EU assoziierten Ländern. Mindestens zwei dieser Sprachen müssen im Rahmen der Verteidigung zum Einsatz kommen.
  • Innereuropäische Forschungsmobilität: In der Regel sollten Aufenthalte zu Forschungszwecken im Umfang von mindestens 6 Monaten an den Forschungsinstitutionen der beiden Mitbetreuer/innen im EU-Ausland verbracht werden.
  • Innereuropäische Zusammenstellung der Prüfungskommission: Die Prüfungskommission setzt sich aus Prüfungsberechtigten dreier EU-Staaten (inklusive Deutschland) zusammen, wobei die Kommission i. d. R. die drei Betreuer/innen beinhalten soll.

Das Zertifikat „Doctor Europaeus“ ist ein Zusatztitel zum nationalen Doktortitel und keine übernationale Qualifikation.

Bei Fragen zu den administrativen oder inhaltlichen Abläufen zur Erlangung des Zertifikats „Doctor Europaeus“ kontaktieren Sie bitte:
Aiko Wolter
cotutela-phil-fak(at)uni-koeln.de

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