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Cotutela / Cotutelle de thèse

Im Rahmen einer Cotutela-Promotion wird die Dissertation bi-national unter Mitwirkung von einer/einem Betreuenden einer ausländischen Hochschule betreut und das Promotionsprüfungsverfahren gemeinsam mit der ausländischen Hochschule durchgeführt. Ein Forschungsaufenthalt an der beteiligten ausländischen Hochschule im Umfang von mindestens 6 Monaten ist hierbei obligatorisch. Nach erfolgreicher Verteidigung der Arbeit wird ein gemeinsam von der Universität zu Köln und der Partneruniversität anerkannter Doktorgrad verliehen.

Neben der Anerkennung des Doktorgrads und des damit verbundenen vereinfachten formalen Zugangs zu den Hochschulsystemen beider Länder nach der Promotion liegt der besondere Vorteil einer Cotutela-Kooperation im interkulturellen Austausch und der damit einhergehenden Förderung von Sprachkenntnissen sowie in der frühzeitigen internationalen Vernetzung der Forschung und dem Kennenlernen der Forschungskulturen beider Länder.

Die Bedingungen der Kooperation werden im Einzelnen individuell verhandelt und in einem von den betreffenden Hochschulen gemeinsam unterzeichneten Kooperationsvertrag festgelegt.

Grundsätzlich fungiert eine der beteiligten Hochschulen als Heimatuniversität, an der der Hauptteil der Promotionsphase verbracht wird und die bei der Vertragsverhandlung federführend ist. Sind Sie bereits an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln zum Promotionsstudium zugelassen, fungiert die Universität zu Köln in der Regel als Heimatuniversität.

Detaillierte Informationen zu Anbahnung und Ablauf einer Cotutela-Promotion finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet.

Ein Merkblatt für Betreuer/innen sowie weitere Formulare finden Sie hier.

Bei allen Fragen zu Cotutela-Promotionen kontaktieren Sie bitte:
Aiko Wolter
cotutela-phil-fak(at)uni-koeln.de

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