FAQ
Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Cotutela-Promotion an der Philosophischen Fakultät. Für allgemeine Fragen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln besuchen Sie bitte die FAQ des Promotionsbüros.
Was ist eine Cotutela-Promotion (Co-tutelage / Cotutelle de Thèse / Cotutela di Tesi)?
Eine Cotutela-Promotion beschreibt ein Promotionverfahren, bei dem das Promotionsprojekt an Universitäten in zwei unterschiedlichen Ländern durchgeführt wird. Hierzu gehört neben der gemeinsamen Betreuung des Projekts durch Professor*innen beider Universitäten und Forschungsaufenthalten an beiden Institutionen insbesondere auch die gemeinsame Verleihung des Doktortitels. Alle Bedingungen, die für den Ablauf der Promotion wichtig sind, werden in einer für jede*n Promovierende*n individuell erstellten Cotutela-Vereinbarung festgehalten, die von der/dem Promovierenden, den beiden Betreuenden sowie Vertreter*innen der beteiligten Fakultäten und/oder Hochschulleitungen beider Universitäten unterschrieben wird.
Welche Vorteile bietet eine Cotutela-Promotion?
Cotutela-Promotionen richten sich an Promovierende, deren Forschungsprojekte die Beteiligung zweiter Universitäten voraussetzen oder die die Forschungskulturen zweier Länder kennenlernen möchten. Die individuelle Cotutela-Vereinbarung garantiert die Betreuung des Promotionsvorhabens durch eine*n Betreuende*n aus dem Ausland und vereinfacht die Organisation von Auslandsaufenthalten. Darüber hinaus können aufwändige Anerkennungsverfahren des Doktortitels vermieden werden, da der erworbene Titel in zwei Formen geführt werden darf.
Bis zu welchem Zeitpunkt meines Promotionsstudiums geht die Fakultät Verhandlungen für eine Cotutela-Vereinbarung ein?
Die Einigung über das gemeinsame Cotutela-Verfahren muss in den ersten zwei Jahren nach Zulassung zum Promotionsstudium an einer der beiden involvierten Universitäten erfolgt sein.
Was ist der Unterschied zwischen dem Erstort und dem Zweitort?
Im Cotutela-Verfahren zwischen zwei Universitäten ist immer eine der beiden Universitäten als Heimatuniversität bzw. Erstort federführend und die zweite Universität als Zweitort der dazugehörige Partner. Am Erstort findet zum Abschluss des Promotionsverfahrens die mündliche Prüfung statt. Meist orientiert sich das Promotionsverfahren zudem an den Vorgaben des Erstorts, beispielsweise in Bezug auf die zu erbringenden Prüfungsleistungen, die dokumentarische Erfassung, Abgabefristen und Vervielfältigung der Arbeit. Einige Universitäten wirken jedoch nur als Zweitort an Cotutela-Verfahren mit, wenn weitere Bedingungen erfüllt werden. Diese werden immer in der Cotutela-Vereinbarung geregelt. Beim Zustandekommen von Cotutela-Vereinbarungen spielt deshalb die Abstimmung zwischen den beiden Universitäten eine wichtige Rolle.
Welche ausländischen Hochschulen kommen als Partneruniversitäten in Frage?
Alle Hochschulen, die international als solche anerkannt sind und Interesse daran haben, gemeinsam ein Cotutela-Verfahren durchzuführen, können als Partneruniversität anerkannt werden.
Ist im Rahmen einer Cotutela-Promotion der Aufenthalt an beiden Hochschulorten verpflichtend?
Ja. Im Rahmen einer Cotutela-Vereinbarung wird die Anwesenheit an beiden beteiligten Hochschulen vorausgesetzt, wobei der größere Teil des Promotionsstudiums am Erstort verbracht werden sollte. Der Aufenthalt am Zweitort muss von Seiten der Philosophischen Fakultät mindestens sechs Monate betragen. Die Teilnahme an einem Cotutela-Verfahren ohne die kontinuierliche persönliche Präsenz an einem der beiden Hochschulorten ist nicht möglich.
Kann ich an der Philosophischen Fakultät Fördermittel für eine Cotutela-Promotion beantragen?
Nein. Die Cotutela-Vereinbarung ist ein Zusatz zu einem regulären Promotionsverfahren und nicht an ein Förderprogramm gebunden. An der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln stehen keine Fördermittel für Cotutela-Promotionen zur Verfügung. Die Finanzierbarkeit der obligatorischen Auslandsaufenthalte liegt daher in der Verantwortung der teilnehmenden Promovierenden. Das Promotionsbüro kann bei der Betreuung von Cotutela-Promotionen jedoch auf langjährige Erfahrung zurückblicken und unterstützt die Promovierenden nach Möglichkeit bei der Abwicklung aller bürokratischen Angelegenheiten.
Muss ich an beiden beteiligten Universitäten Studiengebühren bezahlen?
Nein. Alle Cotutela-Vereinbarungen schließen doppelte Studiengebühren aus. Es ist aber möglicherweise nicht zu vermeiden, dass doppelte administrative Kosten (Semestergebühren etc.) entstehen.
Ist eine Cotutela-Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln an ein bestimmtes Promotionsmodell gebunden?
Nein, Cotutela-Promotionen sind für sämtliche Promovierende der Philosophischen Fakultät möglich.
Die Universität zu Köln ist mein Zweitort. Kann ich mich in Rahmen meiner Cotutela-Vereinbarung in Köln einschreiben?
Für Cotutela-Promovierende, für die die Universität zu Köln als Zweitort fungiert, ist eine unproblematische Einschreibung als Gast an der Universität zu Köln für die Dauer des im Vertrag festgelegten Forschungsaufenthalts möglich. Darüber hinaus ist die Einschreibung auf Anfrage bis zur Hälfte der gesamten planmäßigen Promotionszeit möglich, wenn die Betreuenden einverstanden sind. Bitte kontaktieren Sie für die Einschreibung das Cotutela-Büro.
Was ist ein ‚gemeinsam verliehener Doktortitel’?
Ein ‚gemeinsam verliehener Doktortitel‘ erlaubt das Führen des Doktortitels in der Form der beiden beteiligten Länder, es darf also entweder der Titel „Dr. phil.“ der Philosophischen Fakultät oder der jeweilige Titel der Partneruniversität geführt werden. Es werden also nicht zwei Doktortitel vergeben – auch dann nicht, wenn manchmal von einem ‚Double Degree‘ die Rede ist. Die Verleihung des Doktortitels erfolgt entweder mit der Ausstellung einer Promotionsurkunde durch jede der beteiligten Universitäten, die jeweils einen Hinweis auf die internationale Ko-Betreuung der Dissertation und die betreffende Partnerinstitution enthalten. Alternativ wird die Promotionsurkunde der jeweiligen Heimatuniversität und zusätzlich ein von beiden Universitäten gemeinsam unterzeichnetes Zertifikat ausgestellt, das die binationale Ko-Betreuung und die gemeinsame Verleihung des Doktortitels bestätigt.
Was wird in einer Cotutela-Vereinbarung genau festgelegt?
Eine Cotutela-Vereinbarung ist eine bilaterale Vereinbarung, die von der/dem Promovierenden, den beiden Betreuenden und, da es sich um eine Kooperation zwischen Hochschulen handelt, in der Regel auch durch die Universitätsleitungen unterzeichnet wird. Für die Philosophische Fakultät ist zudem immer auch die Unterschrift des Dekans erforderlich. Die Vereinbarung wird vor dem Hintergrund der geltenden rechtlichen Grundlagen der beteiligten Institutionen auf der Basis einer Mustervereinbarung mit Blick auf die Bedürfnisse der Promovierenden festgelegt. Grundsätzlich sollte sich das Verfahren so weit wie möglich an der Promotionsordnung des Erstorts orientieren. Konkret werden folgende Punkte in der Vereinbarung geregelt:
1. Zulassung zum Promotionsstudium
2. Immatrikulation an beiden Universitäten
3. Festlegung der beiden Betreuer/innen (diese verpflichten sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, ihre Rollen als Betreuer/innen uneingeschränkt auszuüben)
4. Mindestdauer des Aufenthaltes am Zweitort (und ggf. die dort zu erbringenden Leistungen)
5. Format und die Modalitäten der mündlichen Prüfung und Begutachtung (inkl. Sprachen) 6. Sprache der Dissertation
7. Ggf. intellektuelles Eigentumsrecht
8. Erstellung von Urkunden/Zertifikaten
Zu 1) Von Seiten der Philosophischen Fakultät muss die Zulassung nur an einer von beiden Institutionen erfolgen. Im Fall, dass die Universität zu Köln, als Zweitort fungiert, kann die Zulassung an der Heimatuniversität anerkannt werden, sofern ein entsprechender Masterabschluss mit einer Mindestnote von 2,4 entsprechend dem deutschen Notensystem vorliegt.
Zu 2) Es ist möglich, sich an beiden Universitäten einzuschreiben. Promovierende, für die die Universität zu Köln Zweitort ist, können sich als Gast einschreiben.
Zu 4) Die Mindestdauer des Aufenthaltes am Zweitort beträgt von Kölner Seite ein Semester. Manche Universitäten verlangen jedoch, dass mindestens ein Jahr am Zweitort verbracht wird. Der größere Teil der Promotionszeit sollte am Erstort verbracht werden.
Zu 5) Unter den Modalitäten der mündlichen Prüfung werden u. a. die Prüfungssprache und die Zusammensetzung der Prüfungskommission hinsichtlich ihrer Zahl und universitären Zugehörigkeit festgelegt. Im Sinne der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät ist es erwünscht, dass die Betreuenden am Begutachtungsverfahren mitwirken und stimmberechtigte Mitglieder der Prüfungskommission sind.
Zu 6) Gemäß der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln dürfen Dissertationen in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer oder lateinischer Sprache abgefasst werden. Andere Fremdsprachen sind auf Antrag möglich, wenn eine adäquate Beurteilung durch die promotionsberechtigten Mitglieder der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln sichergestellt werden kann. Bei Cotutela-Promotionen ist es üblich, dass eine Zusammenfassung in der Sprache des Zweitorts verfasst wird. Die Zusammenfassung kann aber – je nach Vereinbarung – auch in einer anderen Sprache erstellt werden.
Zu 8) Wenn die Universität zu Köln Erstort ist, dann gilt, dass vor der Verleihung des Doktorgrads die Publikation der Doktorarbeit nachzuweisen ist. Dies soll innerhalb von zwei Jahren nach der mündlichen Prüfung geschehen. Die Regelungen zur Publikationspflicht sind in der Promotionsordnung festgelegt.
Wo finde ich weitere Informationen zu Cotutela-Promotionen?
Weiterführende, allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Hochschulrektorenkonferenz.