Ablauf der Cotutelle-Promotion
Zu 1) Das Cotutela-Verfahren ist ein Zusatzverfahren zu einer regulären Promotion, daher kann seine Einleitung erst nach einer erfolgreichen Zulassung zur Promotion erfolgen. Da es bei einer Cotutela-Promotion im Grunde um ein Anerkennungsverfahren geht, erfolgt die Zulassung zur Promotion im Normalfall nur am Erstort. Alle Informationen zu einer Zulassung zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln finden Sie <link 13984.html>hier</link>. Die Zulassung zur Promotion am ausländischen Erstort kann in Köln anerkannt werden, wenn die Partneruniversität in Deutschland als solche anerkannt ist (siehe auch Schritt 4).
Da das Abschließen einer Cotutela-Vereinbarung in den meisten Fällen mehrere Monate in Anspruch nimmt, ist es sinnvoll, das Promotionsbüro direkt zu Beginn der Promotion zu kontaktieren.
Zu 2) und 3) Um den Abstimmungsprozess zu initiieren, ist zunächst das Einverständnis der/s Betreuers/in an der Heimatuniversität erforderlich. Später folgt dann auch die Einverständniserklärung der/s potentiellen Zweitbetreuers/in. Da beide Betreuer/innen später noch die Vereinbarung unterschreiben, reichen hier mündliche Zusagen.
Zu 4) Im Falle des Einverständnisses beider Betreuer/innen überprüft das Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln, ob eine Cotutela-Promotion mit der ausländischen Universität formal möglich ist. Falls Köln Zweitort sein soll, bitten wir Sie, das im <link 21900.html>Downloadbereich</link> erhältliche Kontaktformular auszufüllen und uns zusammen mit den erforderlichen Dokumenten per E-Mail zuzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Examensnote der/s Promovierenden den Anforderungen zur <link 13984.html>Zulassung zur Promotion</link> an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln entsprechen muss.
Zu 5) Jede Cotutela-Vereinbarung setzt eine oft zeitintensive individuelle Abstimmung zwischen den beteiligten Universitäten voraus. Das Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln übernimmt dabei die gesamte Kommunikation mit der ausländischen Universität.
Zu 6) Ist die Vereinbarung inhaltlich und formal fertiggestellt, kann sie unterzeichnet werden: durch die/den Promovierende/n, die beiden Betreuer/innen, die beiden Dekan/inn/e/n sowie die beiden Rektor/inn/en. Auch dieser Schritt nimmt oft mehrere Wochen in Anspruch. Mit den gesiegelten Unterschriften der Rektor/inn/en tritt die Vereinbarung in Kraft.
Zu 7) Während der Promotion ist darauf zu achten, dass (ein) Gastaufenthalt(e) in der verabredeten Dauer und (ein) gemeinsame(s) Betreuungsgespräch(e) [oder alternativ (eine) Evaluation(en) durch beide Betreuer/innen] in der verabredeten Frequenz stattfinden.
Zu 8), 9) und 10) Die Verteidigung findet am Erstort gemäß der dort gültigen Promotionsordnung statt. In den meisten Fällen muss die Prüfungskommission von beiden Universitäten gemeinsam bestellt werden. An der Universität zu Köln setzt dies eine Genehmigung der/s Dekans/in voraus. Kontaktieren Sie das zuständige Promotionsbüro daher mindestens ein Semester vor dem anvisierten Prüfungstermin.
Zu 11) Nach der Prüfung werden alle nötigen Unterlagen (Protokoll, evtl. Promotionsurkunde des Erstortes) zur Partneruniversität geschickt.
Zu 12) Weitere Informationen zur Publikation der Dissertation finden Sie in der <link 14053.html>Promotionsordnung</link> der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln.
Zu 13) Beide Universitäten verleihen gemeinsam, gemäß ihrer Promotionsordnungen, den Titel. Die Urkunde(n) soll(en) die andere Universität, mit der der Titel gemeinsam verliehen wird, namentlich erwähnen. Köln erstellt als Zweitort keine eigene Urkunde, sondern ein Cotutela-Zertifikat, das von den gleichen Personen unterzeichnet wird wie die Cotutela-Vereinbarung.