Zulassung mit deutschem Hochschulabschluss
Für die Zulassung zum Promotionsstudium ist die Einreichung eines Antrags erforderlich. Bitte registrieren Sie sich bei a.r.t.e.s. access und laden Sie folgende Unterlagen im PDF-Format hoch:
- Lebenslauf
- Exposé zum Dissertationsprojekt (3–5 Seiten)
- Bescheinigung über die Anerkennung der bisher erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen durch den/die Geschäftsführende/n Direktor/in des jeweiligen Fachbereichs der Universität zu Köln (--> zum Download)
- Betreuungszusage (--> zum Download). Der/die Betreuer/in muss an der Philosophischen Fakultät promotionsberechtigt sein.
- Abschlusszeugnis (eine beglaubigte Kopie ist dem Promotionsbüro zusätzlich postalisch vor Ablauf der Antragsfrist zuzusenden)
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis, ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche, englische oder französische Sprache)
Bitte beachten Sie, dass die Promotionsordnung vom 11.06.2015 für die Zulassung zum Promotionsstudium eine Universitätsabschlussnote von höchstens 2,4 vorsieht. Für eine Zulassung mit einer Abschlussnote von 2,5 oder höher ist ein gesonderter Antrag auf Zulassung erforderlich. Bitte reichen Sie in diesem Fall neben den oben genannten Unterlagen zusätzlich ein formloses Antragsschreiben und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers postalisch vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein. Über gesonderte Anträge entscheidet der Promotionsausschuss.
Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, reicht das Niveau B2. Sie können mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Dafür reichen Sie bitte ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers ein. Nach erfolgter Zulassung ist ein Erlass der Deutschkenntnisse nicht mehr möglich.
Bedenken Sie bitte, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Die Zulassungsbescheinigung wird in der Regel in der Woche nach der Sitzung des Promotionsausschusses versendet.
Nach der Zulassung zum Promotionsstudium durch den Promotionsausschuss erfolgt die Einschreibung ausschließlich digital über das Portal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Bitte beachten Sie hierfür auch die Angaben des Studierendensekretariats bzw. des International Office. Bitte beachten Sie, dass für Promovierende der Philosophischen Fakultät eine Anmeldung über das Promovierenden-Datenverwaltungssystem Docfile nicht erforderlich ist.