Informationen für internationale Promovierende
Nachdem die Zulassung durch den Promotionsausschuss erfolgt ist, werden für die Einschreibung beim International Office zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Beglaubigte Kopien von Originalzeugnis und Übersetzung (Reifezeugnis/ Hochschulzugangsberechtigung, Studienabschluss (Diplom oder Bachelor UND Master mit Fächer- und Notenübersicht/ Transcript of Records)). Anerkannt werden Übersetzungen in deutsche, englische oder französische Sprache.
- Versicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, dass Sie (a) die für Promotionsstudierende erforderliche gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben oder (b) von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit wurden (Achtung: Dies gilt nur für Bewerberinnen und Bewerber, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).