FAQ zu a.r.t.e.s. EUmanities
Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um a.r.t.e.s. EUmanities. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an artes-EUmanities(at)uni-koeln.de.
Für allgemeine Fragen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln besuchen Sie bitte die FAQ des Promotionsbüros.
Wann muss meine Bewerbung vorliegen?
Bewerbungsschluss für Promotionsstellen im a.r.t.e.s. EUmanities-Programm ist der 31. Oktober 2018. An diesem Tag ist der Upload Ihrer Informationen und Dokumente in a.r.t.e.s. access bis 23.59 Uhr möglich. Das Abschlusszeugnis kann bis zum 30.11.2018 per E-Mail an artes-EUmanities(at)uni-koeln.de nachgereicht werden.
Wie muss meine Bewerbung vorliegen?
Die Bewerbung für eine Promotionsstelle im a.r.t.e.s. EUmanities-Programm erfolgt online über das Webportal a.r.t.e.s. access. Falls Sie dort noch keinen Account angelegt haben, registrieren Sie sich bitte erstmalig. Bitte wählen Sie nach dem Login das Bewerbungsverfahren „Promotionsstellen im a.r.t.e.s. EUmanities-Programm (ab April 2019)“ aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte achten Sie beim Einscannen ihrer Dokumente auf ausreichende Lesbarkeit. Nicht lesbare Dokumente können von uns nicht anerkannt werden. Fotografien der Dokumente erfüllen diese Anforderung aufgrund der perspektivischen Verzerrung im Normalfall nicht, nutzen Sie also daher bitte unbedingt einen Scanner.
Welche Dokumente kann ich nachreichen und bis wann?
Das Abschlusszeugnis kann bis zum 30. November 2018 per E-Mail an artes-EUmanities(at)uni-koeln.de nachgereicht werden. Alle übrigen Dokumente müssen bereits zur Bewerbungsfrist am 31. Oktober 2018 vorliegen.
Erhalte ich nach dem Absenden meiner Bewerbung eine Eingangsbestätigung?
Der Bewerbungseingang wird direkt in a.r.t.e.s. access bestätigt. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie darüber hinaus eine Rückmeldung zur Vollständigkeit Ihrer Bewerbung.
Welche Kriterien muss ich erfüllen, um mich für a.r.t.e.s. EUmanities bewerben zu können?
Für eine Bewerbung müssen die Bewerber/innen folgenden Kriterien erfüllen:
- die „ESR Eligibility Criteria“ (s. u. „Was ist ein „Early Stage Researcher“ (ESR)?“)
- die „MSCA Mobility Rule“ (s. u. „Welche Anwendung findet die „MSCA Mobility Rule“ bei a.r.t.e.s. EUmanities?“)
- die Bewerbungsvoraussetzungen des a.r.t.e.s. Integrated Track (s. u. „Welche Bedingungen gelten für eine Bewerbung für den a.r.t.e.s. Integrated Track?“;)
Wie hoch ist die monatliche Vergütung im Fall einer Förderung durch a.r.t.e.s. EUmanities?
Jede/r ESR wird für 36 Monate an der Universität zu Köln angestellt. Das monatliche Nettogehalt liegt bei etwa 1.900 EUR. Pro ESR wird ein monatlicher Betrag in Höhe von 3.073 EUR zuzüglich einer monatlichen Mobilitätszulage in Höhe von 600 EUR (sowie ggf. darüber hinaus eine Familienzulage) zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag deckt die Haushaltsbelastung für die Einstellung der/des ESR und entspricht nach Abzug der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung dem Bruttogehalt. Der Arbeitsvertrag beinhaltet Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Darüber hinaus werden die Reisekosten zur An- und Abreise zum Ort der Mobilitätsphase übernommen. Bitte beachten Sie, dass die a.r.t.e.s. Graduate School ggf. an der Zielinstitution der Mobilitätsphase anfallende Studiengebühren in der Regel nicht übernehmen kann.
Darf ich während meiner Förderung durch a.r.t.e.s. EUmanities einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen?
Die Fellows im a.r.t.e.s. EUmanities-Programm sind regulär in Vollzeit an der Universität zu Köln angestellt. Nebentätigkeiten sind daher im Regelfall nicht vorgesehen und in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Was ist ein „Early Stage Researcher“ (ESR)?
Ein Early Stage Researcher ist ein/e Nachwuchsforscher/in, die/der sich zum Recruitment Day (= 30. November 2018, Startpunkt des Auswahlverfahrens) noch in den ersten vier Jahren ihrer/seiner Forschungskarriere befindet (entsprechend einer Vollzeit-Beschäftigung als Forscher/in) und noch keinen Doktorgrad erlangt hat. Bestimmend für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Abschlusses, der zur Aufnahme eines Promotionsstudiums berechtigt. Eine Bewerbung für eine Förderung im Rahmen von a.r.t.e.s. EUmanities ist damit auch unmittelbar nach dem Abschluss des zur Promotion berechtigenden Hochschulstudiums und ohne weitere Vorerfahrungen als Nachwuchsforscher/in möglich. Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach einer Unterbrechung ihre Forschungstätigkeit wieder aufnehmen wollen, kann die Vierjahresgrenze unter bestimmten Umständen erweitert werden. Die Unterbrechungszeiten sind durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Welche Anwendung findet die „MSCA Mobility Rule“ bei a.r.t.e.s. EUmanities?
- Bewerber/innen für die EU-Förderlinie „a.r.t.e.s. EU“ dürfen innerhalb der drei Jahre, die dem Recruitment Day (= 30. November 2018, Startpunkt des Auswahlverfahrens) unmittelbar vorausgehen, nicht länger als 12 Monate in Deutschland gelebt haben.
- Bewerber/innen für die globale Förderlinie „a.r.t.e.s. global“ dürfen innerhalb der drei Jahre, die dem Recruitment Day (= 30. November 2018, Startpunkt des Auswahlverfahrens) vorausgehen, nicht länger als 12 Monate in dem Land der jeweiligen Gastinstitution gelebt haben.
Welche Institutionen kann ich als Zielort der Mobilitätsphase wählen?
Die Zielinstitution der Mobilitätsphase muss für die Förderlinie „a.r.t.e.s. EU“ in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem im Rahmenprogramm Horizont 2020 assoziierten Land liegen bzw. für die Förderlinie „a.r.t.e.s. global“ außerhalb dieser Länder. Darüber hinaus sollte die Zielinstitution eine wissenschaftliche Einrichtung sein, an der eine adäquate Betreuung Ihres Promotionsprojekts durch eine/n in der Regel promotionsberechtigte/n Hochschullehrer/in gewährleistet ist. Dies ist im deutschen Hochschulsystem in der Regel ein/e habilitierte/r Wissenschaftler/in.
Soll ich bereits mit der gewünschten Zielinstitution der Mobilitätsphase in Kontakt treten?
Ja, wir empfehlen allen Bewerber/innen bereits so früh wie möglich mit der gewünschten wissenschaftlichen Einrichtung im Zielland (dort etwa mit der/dem gewünschten Betreuer/in) in Kontakt zu treten, um das Interesse einer Zusammenarbeit und die Möglichkeiten einer Ko-Betreuung auszuloten. Das Einholen einer formalen Vereinbarung ist jedoch nicht erforderlich, sondern wird im Fall einer Förderung durch das a.r.t.e.s. Team direkt mit der jeweiligen Institution verhandelt. Für alle Fellows von a.r.t.e.s. EUmanities wird der Abschluss eines Cotutela-Vertrags mit der jeweiligen Institution angestrebt.
Welche Länder gehören im Rahmen von a.r.t.e.s. EUmanities zur Gruppe der Assoziierten Länder?
Die Assoziierung von Staaten ist bestimmt durch Artikel 7 der Verordnung über das Rahmenprogramm Horizont 2020. Zu den assoziierten Ländern zählen: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine.
Kann ich mich für das Programm bewerben, wenn ich nicht in der EU wohnhaft bin?
Die Förderlinie „a.r.t.e.s. global“, welche eine Mobilitätsphase außerhalb von Europa vorsieht, kann nur gewählt werden, sofern Sie Staatsbürger oder langfristig Aufenthaltsberechtigte/r (long-term resident) eines EU-Mitgliedsstaats oder eines im Rahmen von Horizont 2020 assoziierten Landes sind. Als langfristig aufenthaltsberechtigt (‚long-term resident‘) gelten Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem im Rahmen von Horizont 2020 assoziierten Land über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung und in Vollzeit als Forscher/in tätig gewesen bzw. einem Studium nachgegangen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Beschränkungen nicht für die Förderlinie „a.r.t.e.s. EU“ gelten.
Welche Bedingungen gelten für eine Bewerbung für den a.r.t.e.s. Integrated Track?
Für eine Bewerbung für den Integrated Track müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Vorliegen eines Masterabschlusses oder eines vergleichbaren Universitätsabschlusses in einem an der Philosophischen Fakultät angesiedelten Forschungsfeld. (s. u. „In welchen Fächern kann ich an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln promovieren?“)
2. Eine Mindestnote von 2,0 (entsprechend dem deutschen Notensystem) des Masterabschlusses bzw. des vergleichbaren Universitätsabschlusses.
Wie fülle ich das MSCA-Antragsformular aus?
Bitte laden Sie das MSCA-Antragsformular herunter und speichern Sie es als PDF-Datei auf Ihrem Computer, da ein Ausfüllen im Browser regelmäßig zu Problemen führt. Bitte verwenden Sie die aktuellste Version des offiziellen Adobe Acrobat Reader zum Ausfüllen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, speichern Sie Ihre Eintragungen und laden Sie das Dokument in a.r.t.e.s. access hoch. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
Was ist die „Erklärung zum Sprachkonzept“?
Im MSCA-Antragsformular (unter „I. Language Skills“) bitten wir Sie um eine Erklärung zu Ihren Sprachkenntnissen, die für die Umsetzung des Forschungsprojekts im Allgemeinen sowie für dessen Durchführbarkeit am jeweiligen Zielort der Mobilitätsphase und der vorgeschlagenen Partnerinstitution erforderlich sind.
Was ist das „Mobilitätskonzept“?
Im MSCA-Antragsformular (unter „II. Mobility concept“) bitten wir Sie um Auskunft über die für die Mobilitätsphase vorgeschlagene Partnerinstitution im Rahmen der jeweiligen Förderlinie von a.r.t.e.s. EUmanities („a.r.t.e.s. EU“ bzw. „a.r.t.e.s. global“). Welche Partnerinstitution im Ausland wählen Sie und warum? Inwiefern ist der vorgeschlagene Auslandsaufenthalt notwendig und gewinnbringend für den erfolgreichen Abschluss des Forschungsprojekts? Haben Sie bereits Kontakt zur Institution aufgenommen? Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gewählte Partnerinstitution nicht zwingend Teil des bereits bestehenden Partnernetzwerks von a.r.t.e.s. EUmanities sein muss. Die a.r.t.e.s. Graduate School freut sich, ihr Netzwerk durch neue Partner zu erweitern.
Was ist die „Erklärung zur Interdisziplinarität“?
Im MSCA-Antragsformular (unter „III. Interdisciplinary Approach“) bitten wir Sie um eine Erläuterung zur interdisziplinären Ausrichtung Ihres Forschungsprojekts hinsichtlich der beteiligten Disziplinen und um einen Vorschlag zu der gewünschten interdisziplinären Graduiertenklasse.
Was ist das „Konzept zur Forschungsethik“?
Im MSCA-Antragsformular (unter „IV. Ethical Issues“) bitten wir Sie um eine Erklärung zu Aspekten der Forschungsethik und der eigenen Sicherheit, welche in Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen könnten. Die/der Bewerber/in ist aufgefordert, gewissenhaft zu prüfen, welche der im Formular aufgelisteten ethischen Aspekte für das Forschungsprojekt relevant sind, und kurz darzulegen, welche Strategie oder welche Form der Unterstützung zur Bewältigung dieser ethischen Herausforderungen notwendig sind.
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?
Die Hochschulzugangsberechtigung bescheinigt, dass Sie für ein Hochschulstudium geeignet sind. Meistens handelt es sich um das Dokument, das Ihren Schulabschluss bescheinigt (z.B. Abitur, A-levels, Baccalauréat).
Was ist das „Exposé zum Promotionsprojekt“?
Das Exposé, eines der wichtigsten Bestandteile Ihrer Bewerbung und bietet eine überblicksartige Darstellung der Idee Ihres Promotionsprojekts. Sie sollten darin etwa auf Ihre Forschungsfrage, These, Methodik und die Verortung Ihres Themas im Forschungsfeld eingehen. Des Weiteren ist eine vorläufige Bibliografie der Literatur beizufügen, die Sie für das Projekt nutzen möchten. Formell sollte es sich um einen Fließtext von 7.000–12.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (zzgl. Fußnoten, Anhang und Literaturverzeichnis) handeln.
In welcher Sprache soll das Exposé zum Promotionsprojekt geschrieben sein?
Das Exposé zum Promotionsprojekt muss in englischer Sprache eingereicht werden.
Was ist das „Gutachten zum Promotionsprojekt“ und wer kann es schreiben?
Das „Gutachten zum Promotionsprojekt“ („Expert report on the doctoral dissertation project“) bezieht sich konkret auf das Promotionsprojekt, mit dem Sie sich bei a.r.t.e.s. bewerben. Das Gutachten muss nicht von dem/r zukünftigen Betreuer/in der Dissertation oder von einem promotionsberechtigten Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ausgestellt werden. Es kann auch von einem/r Hochschullehrer/in einer anderen deutschen oder ausländischen Universität bereitgestellt werden. Für das Gutachten gelten keine formalen Vorgaben, wir empfehlen Ihnen aber, unseren Leitfaden zur Erstellung des Gutachtens zum Promotionsprojekt zu beachten. Die direkte Zusendung des Gutachtens per E-Mail an artes-EUmanities(at)uni-koeln.de ist möglich. Bitte vermerken Sie dies im Motivationsschreiben oder dem entsprechenden Kommentarfeld in a.r.t.e.s. access.
Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen, um mich bewerben zu können?
Formal müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen. Bitte bedenken Sie aber, dass die deutsche Sprache bei a.r.t.e.s. die allgemeine Verkehrssprache ist und Deutschkenntnisse daher für das kollegiale Gespräch und den interdisziplinären Austausch von Nutzen sind. Nehmen Sie zu Ihren Deutschkenntnissen ggf. im Motivationsschreiben Stellung.
Passt mein Promotionsprojekt zu a.r.t.e.s.?
Die a.r.t.e.s. Graduate School ist die Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät und deckt thematisch die gesamte Bandbreite der dort vertretenen Fächer ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Promotionsprojekt zu a.r.t.e.s passt, raten wir zu einem Blick auf die Ausrichtungen der interdisziplinären Graduiertenklassen oder auf aktuelle Promotionsprojekte im Integrated Track. Nehmen sie ggf. in Ihrem Motivationsschreiben dazu Stellung, wie Sie Ihr Projekt bei a.r.t.e.s. verorten.
Muss ich bereits eine/n Betreuer/in an der Universität zu Köln haben, um mich für a.r.t.e.s. EUmanities bewerben zu können?
Nein, Sie müssen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keine/n Betreuer/in an der Universität zu Köln haben. Sie können jedoch mögliche Hochschullehrer/innen vor oder während des laufenden Auswahlverfahrens kontaktieren. Die verbindliche Nennung der/s Betreuer/in/s kann zu Beginn der Förderung erfolgen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung jedoch bereits eine Betreuungszusage einer/s möglichen Betreuer/in/s der Universität zu Köln haben, vermerken Sie deren/dessen Namen bitte in dem entsprechenden Feld in a.r.t.e.s. access. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Förderung die/der Erstbetreuer/in ein Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln sein muss. Darüber hinaus wird für jede/n Programmteilnehmer/in der Abschuss eines Vertrags zur gemeinsamen Ko-Betreuung mit einer ausländischen Hochschule (Cotutela) angestrebt. Für Promotionen im Rahmen von Cotutela-Vereinbarungen gelten besondere Regelungen.
Ich möchte in einem Fach promovieren, das nicht in der Liste der Promotionsfächer aufgeführt ist. Kann ich mich bewerben?
Die Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ist nur in den genannten Fächern möglich. In der Promotionsordnung vom 11. Juni 2015 (Anlage 1) und in der Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung vom 16. Juni 2016 finden Sie alle Promotionsfächer, zu denen Sie aktuell an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln zugelassen werden können. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einer/m Hochschullehrer/in Ihres Fachgebiets an der Universität zu Köln in Verbindung, um Ihre Zuordnung zu klären (Liste der Institute und Seminare an der Philosophischen Fakultät). Ggf. kann unter Auflagen und sofern eine adäquate Betreuung an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist, ein Promotionsfach gewählt werden, das nicht mit dem Fachbereich des Hochschulabschlusses identisch ist.
Eine Zulassung an der Philosophischen Fakultät ist nur in den folgend genannten Fächern möglich:
Afrikanistik, Ägyptologie, Allgemeine Sprachwissenschaft, Alte Geschichte, Anglo-Amerikanische Geschichte, Archäologie der römischen Provinzen, Byzantinistik, Deutsche Philologie, Digital Humanities, Didaktik der Geschichte, Englische Philologie, Ethnologie, Evangelische Theologie, Fennistik, Geographie*, Griechische Philologie, Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft, Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, Indologie und Tamilistik, Informationsverarbeitung, Japanologie, Judaistik, Katholische Theologie, Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Lateinische Philologie, Linguistik, Mittelalterliche Geschichte, Mittellateinische Philologie, Musikwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte, Niederlandistik, North American Studies, Orientalische Philologie mit den Schwerpunkten Islamwissenschaft oder Indonesische Philologie, Osteuropäische Geschichte, Philosophie, Phonetik, Regionalstudien China, Regionalstudien Lateinamerika, Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa (Schwerpunkt Russland oder Polen), Romanische Philologie, Sinologie/China-Studien, Skandinavistik, Slavistik, Theater- und Medienwissenschaft, Ur- und Frühgeschichte.
*Das Fach Geographie kann für die Promotion nur gewählt werden, wenn ein/e Referent/in zur Verfügung steht, der beziehungsweise dem die Philosophische Fakultät das Promotionsrecht nach § 8 Absatz 1 Satz 3 verliehen hat.
Besteht Residenzpflicht in Köln?
Ja, mit Ausnahme der obligatorischen Mobilitätsphasen besteht Residenzpflicht in Köln.
Können an der Zielinstitution anfallende Studiengebühren übernommen werden?
Nein, die a.r.t.e.s. Graduate School kann an der Zielinstitution der Mobilitätsphase anfallende Studiengebühren in der Regel leider nicht übernehmen. Die Universität zu Köln erhebt keine Studiengebühren, allerdings ist pro Semester ein Semesterbeitrag (in Höhe von derzeit etwa 270 EUR) zu entrichten.
Ist es möglich, eine Abschlussförderung zu beantragen?
Nein, die ausgeschriebenen Promotionsstellen bei a.r.t.e.s. sind auf Promotionen ausgerichtet, die mit der Förderung beginnen und innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Es ist daher nicht möglich, eine Abschlussförderung zu beantragen.
Kann ich mich für mehrere Förderprogramme gleichzeitig oder nacheinander bewerben?
Eine gleichzeitige Bewerbung um eine Promotionsstelle im a.r.t.e.s. EUmanities-Programm und um ein a.r.t.e.s.-Promotionsstipendium im Wintersemester 2018/19 ist nicht möglich.
Haben Sie sich im Sommersemester 2018 um ein Stipendium zur Promotionsvorbereitung beworben – gleichgültig, ob Sie dafür angenommen oder abgelehnt wurden –, ist eine Bewerbung um ein a.r.t.e.s.-Promotionsstipendium oder um eine Promotionsstelle im a.r.t.e.s. EUmanities-Programm im Wintersemester 2018/19 möglich. Bitte entscheiden Sie sich in diesem Fall für eines der beiden Förderprogramme. Eine gleichzeitige Bewerbung für beide Förderprogramme ist nicht möglich.
Mit einer Bewerbung um ein a.r.t.e.s.-Promotionsstipendium oder um eine Promotionsstelle im a.r.t.e.s. EUmanities-Programm im Wintersemester 2018/19 ist eine Bewerbung für ein Stipendium zur Promotionsvorbereitung im Sommersemester 2019 ausgeschlossen.
Worauf muss ich bei der Beantragung eines Visums achten?
Bei Bewerbungen aus dem außereuropäischen Ausland raten wir Ihnen, sich frühzeitig beim Deutschen Konsulat bzw. der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu erkundigen, welche Arten von Visa für die vorgesehene Anstellung in Deutschland als Nachwuchswissenschaftler/in in Frage kommen (etwa ein Arbeits- oder Studierenden-Visum) und welchen Bedingungen die Vergabe jeweils unterliegt, das heißt ob das entsprechende Visum beispielsweise schon vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden muss. Bitte erfragen Sie auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit für das entsprechende Visum, damit Sie das Programm im Fall einer Förderzusage wie geplant beginnen können. Zudem kann es sinnvoll sein, frühzeitig und präventiv einen Termin bei dem entsprechenden Konsulat oder der entsprechenden Botschaft für den Zeitraum der Bekanntgabe der Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens zu beantragen. Erfahrungsgemäß kann es in einigen Ländern sowohl bei der Zuteilung eines Termins als auch bei der Ausstellung des Visums selbst zu erheblichen Wartezeiten kommen.
a.r.t.e.s. EUmanities has received funding from the European Union's Horizon 2020 research and innovation programme under the Marie Skłodowska-Curie grant agreement No 713600.
Details:
Call: H2020-MSCA-COFUND-2015 | Proposal: 713600 – artes EUmanities
CORDIS: http://cordis.europa.eu/project/rcn/203182_de.html