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FAQ zur Bewerbung für das Mercator-Stipendium

Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf spezifische Fragen rund um die Bewerbung für das Mercator-Stipendium. Weitere häufig gestellte Fragen zur Bewerbung für unsere Förderprogramme und die Teilnahme am Integrated Track finden Sie hier. Falls Sie darüber hinaus weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an mercator-stipendium(at)uni-koeln.de.

Für allgemeine Fragen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln besuchen Sie bitte die FAQ des Promotionsbüros.

Wann wird das Mercator-Stipendium ausgeschrieben und wann startet die neue Kohorte?

Das Mercator-Stipendium wird aktuell zwei Mal jährlich ausgeschrieben und die Kohorte startet immer zum Semesterbeginn (01. Oktober 2022 und 01. April 2023). Das Stipendium wird im September für einen Beginn im Sommersemester und im April für den Beginn im Wintersemester ausgeschrieben.

Wann muss meine Bewerbung vorliegen?

Bewerbungsschluss der aktuellen Ausschreibung für das Mercator-Stipendium ist der 06.05.2022. An diesem Tag ist der Upload Ihrer Informationen und Dokumente in a.r.t.e.s. access bis 23:59 Uhr möglich. Das Abschlusszeugnis, das Gutachten zur Abschlussarbeit und die Stellungnahme der gewünschten außerwissenschaftlichen Institution können bis zum 24.05.2022 per E-Mail an mercator-stipendium(at)uni-koeln.de nachgereicht werden.

Wie muss meine Bewerbung vorliegen?

Die Bewerbung um ein Mercator-Stipendium erfolgt online über das Webportal a.r.t.e.s. access. Falls Sie dort noch keinen Account angelegt haben, registrieren Sie sich bitte erstmalig. Bitte wählen Sie nach dem Login das Bewerbungsverfahren „Mercator-Stipendium (ab Oktober 2022)“ aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte achten Sie beim Einscannen ihrer Dokumente auf ausreichende Lesbarkeit. Nicht lesbare Dokumente können von uns nicht anerkannt werden. Fotografien der Dokumente erfüllen diese Anforderung aufgrund der perspektivischen Verzerrung im Normalfall nicht, nutzen Sie also daher bitte unbedingt einen Scanner.

Welche Dokumente kann ich nachreichen und bis wann?

Das Abschlusszeugnis, das Gutachten zur Abschlussarbeit sowie die Stellungnahme der außerwissenschaftlichen Partnerinstitution können bis zum 24.05.2022 per E-Mail an mercator-stipendium(at)uni-koeln.de nachgereicht werden. Alle übrigen Dokumente müssen bereits zur Bewerbungsfrist am 06.05.2022 vorliegen.

Erhalte ich nach dem Absenden meiner Bewerbung eine Eingangsbestätigung?

Ja, wenn Ihre Bewerbung elektronisch bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine automatische Antwort, die den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie darüber hinaus eine Rückmeldung zur Vollständigkeit Ihrer Bewerbung.

Muss ich eine Promotionsförderung oder eine andere Finanzierung für die ersten drei Jahre der Promotion nachweisen, um mich für das vierte Förderjahr bewerben zu können?

Ja. Voraussetzung für die Vergabe des Mercator-Stipendiums für das vierte Praxisjahr ist eine finanzielle Absicherung der ersten drei Promotionsjahre. Sie können sich sowohl mit einer dreijährigen Promotionsförderung eines beliebigen Fördergebers als auch mit einer dreijährigen alternativen Grundfinanzierung für das vierte Förderjahr durch Mercator bewerben.

 


Bewerbung für das vierte Förderjahr mit dreijähriger Promotionsförderung

Muss ich eine Promotionsförderung der a.r.t.e.s. Graduate School oder der Universität zu Köln nachweisen, um mich für das vierte Förderjahr bewerben zu können?

Nein. Sie können sich mit einer dreijährigen Promotionsförderung eines beliebigen Fördergebers für das vierte Förderjahr bewerben, solange dieser keine Einwände dagegen hat, dass Sie die Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln abschließen.

Welche Form der Promotionsförderung muss ich nachweisen, um mich für das vierte Förderjahr bewerben zu können?

Wir benötigen eine Bescheinigung Ihres Fördergebers, welche nachweist, dass Sie eine dreijährige Promotionsförderung eingeworben haben und sich im Sommersemester 2022 noch im ersten Förderjahr Ihres Promotionsstudiums befinden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Stipendium, eine Promotionsstelle o.ä. handelt. Wir benötigen in diesem Fall einen Scan des entsprechenden Förderbescheids mit Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Förderung. Bitte klären Sie ggf. vorab, ob die Kombination der beiden Förderungen von Seiten des jeweiligen Fördergebers unproblematisch ist.

Die volle dreijährige Laufzeit meiner Promotionsförderung ist nur unter Vorbehalt einer noch ausstehenden erfolgreichen Zwischenevaluation bewilligt. Kann ich mich für das vierte Förderjahr bewerben?

Ja. Auch wenn die dreijährige Promotionsförderung nur unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Zwischenevaluierung ausgesprochen wurde, können Sie sich für das Mercator-Stipendium zur Förderung des vierten Förderjahrs bewerben. Ggf. kann das Mercator-Stipendium vor diesem Hintergrund nur unter Vorbehalt der erfolgreichen Zwischenevaluierung bewilligt werden.


Bewerbung für das vierte Förderjahr mit einer „alternativen“ Finanzierung

Welche Arten der „alternativen“ Grundfinanzierung werden von a.r.t.e.s. anerkannt und was sind die Kriterien?

Sie können sich für ein Mercator-Stipendium bewerben, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im ersten Jahr Ihres Promotionsstudiums befinden und ein alternatives Finanzierungsmodell vorlegen können. a.r.t.e.s. erkennt unterschiedliche Formen der privaten Finanzierung an, sofern diese den Abschluss des Programms innerhalb des anvisierten Zeitraums von vier Jahren (inklusive des Praxisjahrs) gewährleisten können. Eine Mitarbeit am Lehrstuhl, Erwerbstätigkeit, freiberufliche Arbeit sowie weitere Formen der privaten Finanzierung kommen hierfür in Frage.

Kann ich mich als Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an einem Lehrstuhl für das vierte Förderjahr bewerben?

Ja, Sie können sich für das Mercator-Stipendium bewerben sofern Sie sich noch im ersten Jahr Ihres Promotionsstudiums befinden und den Abschluss des Programms innerhalb des anvisierten Zeitraums von vier Jahren gewährleisten können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit zum Teil auch für die Erarbeitung des Promotionsprojekts aufwenden können oder Ihre Arbeit am Lehrstuhl eng mit dem Thema Ihres Dissertationsprojekts verzahnt ist.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich mich mit einer „alternativen“ Grundfinanzierung für das vierte Förderjahr bewerben möchte?

Wenn Sie keine dreijährige Promotionsförderung mitbringen, sich aber mit einer alternativen Grundfinanzierung bewerben möchten, benötigen wir von Ihnen einen detaillierten Finanzierungsplan für die ersten drei Jahre Ihrer Promotion. Bitte laden Sie das Dokument in der hierfür vorgesehenen Spalte unter „Bewerbungsunterlagen“ bis zum 06.05.2022 in a.r.t.e.s. access hoch.


 

Muss ich den Hauptort meiner Promotion an die Universität zu Köln verlegen, wenn ich das Mercator-Stipendium erhalte?

Ja. Mit der Förderung durch das Mercator-Stipendium geht eine Teilnahme am Integrated Track, dem strukturierten Promotionsprogramm der a.r.t.e.s. Graduate School, einher. Hierfür ist eine ununterbrochene Einschreibung und der Abschluss des Prüfungsverfahrens an der Universität zu Köln obligatorisch. Die/der Erstbetreuer/in der Promotion muss ein Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln sein. Unter bestimmten Umständen ist eine Zweit- oder Drittbetreuung durch ein prüfungsberechtigtes Mitglied einer anderen Fakultät oder Hochschule möglich.

Bin ich durch eine erfolgreiche Bewerbung für das einjährige Mercator-Stipendium über die gesamte Zeit der Promotion bei a.r.t.e.s. eingebunden?

Das strukturierte Promotionsmodell soll durch optimale Betreuungs- und Arbeitsbedingungen den Abschluss einer qualitativ hochwertigen Promotion innerhalb von drei bzw. vier Jahren ermöglichen. Als Mercator-Fellow sind Sie für die gesamten vier Jahre Ihrer Promotion Kollegiat/in bei a.r.t.e.s. Mit diesem Status ist beispielsweise die Einbindung in einer der interdisziplinär organisierten Graduiertenklassen verbunden. In den Klassensitzungen haben Sie die Möglichkeit Ihr Projekt und Ihre vorläufigen Ergebnisse vorzustellen und zu diskutieren. Als Kollegiat/in nehmen Sie am jährlichen a.r.t.e.s.-Kolloquium teil und werden abschließend Ihre Ergebnisse im a.r.t.e.s.-Abschlusskolloquium vorstellen.

Darf ich gleichzeitig ein Stipendium erhalten und einer Erwerbstätigkeit nachgehen?

Da es sich bei den a.r.t.e.s.-Promotionsstipendien um Vollzeitstipendien handelt, sind Nebentätigkeiten mit einem Umfang von maximal 0,25% einer TVÖD 13.1 nur auf Antrag bei der Geschäftsführung der a.r.t.e.s. Graduate School gestattet.

Passt mein Promotionsprojekt zu a.r.t.e.s.?

Die a.r.t.e.s. Graduate School ist die Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät und deckt thematisch die gesamte Bandbreite der in ihr vertretenen Fächer ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Promotionsprojekt zu a.r.t.e.s passt, raten wir zu einem Blick auf die Ausrichtungen der interdisziplinären Graduiertenklassen oder auf aktuelle Dissertationsprojekte im Integrated Track und Mercator. Nehmen sie ggf. in Ihrem Anschreiben dazu Stellung, wie Sie Ihr Projekt bei a.r.t.e.s. verorten.

Ist es möglich, über das Mercator-Stipendium eine Abschlussförderung zu beantragen?

Nein. Das Mercator-Stipendium ist kein Abschlussstipendium, sondern trägt dem zusätzlichen Aufwand einer berufsfeldbezogenen Promotion Rechnung. Das vierte Förderjahr soll der Forschung innerhalb der außerwissenschaftlichen Institution im Rahmen der Praxisphase einen ausreichenden zeitlichen Rahmen einräumen. Die geförderten Projekte müssen von vornherein auf diesen Berufsfeldbezug ausgerichtet sein, weshalb eine Bewerbung um das vierte Förderjahr spätestens zum Ende des ersten Förderjahres möglich ist.

Worüber soll die ‚Stellungnahme der gewünschten außerwissenschaftlichen Institution‘ Auskunft geben?

In der Stellungnahme sollte die gewünschte außerwissenschaftliche Institution die grundsätzliche Möglichkeit der institutionellen Anbindung Ihres Promotionsprojekts, die Durchführbarkeit der Praxisphasen sowie ggf. den Zugang zu den für das Projekt notwendigen Informationen, Beständen etc. bestätigen. Bitte verwenden Sie die Vorlage. Das Dokument kann bis zum 24.05.2022 nachgereicht werden.

Gibt es bestimmte Vorgaben, welche die außerwissenschaftliche Institution erfüllen muss?

Nein. Grundsätzlich muss das Gesamtkonzept Ihres Promotionsprojekts und dessen gewünschter Praxis-/Berufsfeldbezug überzeugen. Natürlich müssen in jedem Fall Ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit und Unabhängigkeit im Rahmen der Kooperation sichergestellt sein.

Gibt es Vorgaben, wo sich die außerwissenschaftliche Institution, an der ich meine Praxisphase absolvieren möchte, befinden darf?

Nein. Grundsätzlich gibt es hierfür keine Einschränkung, wir empfehlen jedoch eine Institution innerhalb Deutschlands oder im nahen europäischen Ausland zu wählen. Bitte beachten Sie, dass die a.r.t.e.s. Graduate School leider nicht für etwaige Reisekosten aufkommen kann.

Was ist das ‚Exposé zum Promotionsprojekt‘ und was muss es für eine Bewerbung für das Mercator-Stipendium enthalten?

Das Exposé, eines der wichtigsten Bestandteile Ihrer Bewerbung, ist eine überblicksartige Darstellung der Idee Ihres Promotionsprojekts. Sie sollten darin etwa auf Ihre Forschungsfrage, These, Methodik und die Verortung Ihres Themas im Forschungsfeld eingehen. Darüber hinaus ist eine Erläuterung des Praxisbezugs Ihres Projekts beizubringen, insbesondere mit Blick auf den Berufsfeldbezug und die gesellschaftliche Relevanz des Themas sowie eine kurze Begründung der Wahl der jeweiligen außerwissenschaftlichen Institution. Des Weiteren ist eine vorläufige Bibliografie der Literatur beizufügen, die Sie für das Projekt nutzen möchten. Formell sollte es sich um einen Fließtext von 8.000–13.000 Zeichen inklusive Leerzeichen handeln (zzgl. Fußnoten, Anhang & Literaturverzeichnis sowie einen Zeit- & Arbeitsplan der vierjährigen Förderung). Das Exposé zum Promotionsprojekt kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Was ist das ‚Gutachten zum Promotionsprojekt‘ und wer kann es schreiben?

Das Gutachten zum Promotionsprojekt bezieht sich konkret auf das Promotionsprojekt, mit dem Sie sich bei a.r.t.e.s. bewerben. Das Gutachten muss nicht von der/m zukünftigen Betreuer/in der Dissertation oder von einem promotionsberechtigten Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ausgestellt werden. Es kann auch von einer/m Hochschullehrer/in einer anderen deutschen oder ausländischen Universität bereitgestellt werden. Für das Gutachten gelten keine formalen Vorgaben, wir empfehlen Ihnen aber, unseren Leitfaden zur Erstellung des Gutachtens zum Promotionsprojekt zu beachten. Die direkte Zusendung des Gutachtens per Mail an mercator-stipendium(at)uni-koeln.de ist möglich. Bitte vermerken Sie dies ggf. im Anschreiben oder dem entsprechenden Kommentarfeld in a.r.t.e.s. access.

Was ist das ‚Gutachten zur Abschlussarbeit‘ und wer kann es schreiben?

Das Gutachten zur Abschlussarbeit ist das Gutachten, mit dem Ihr/e Erstbetreuer/in Ihre Abschlussarbeit (Magisterarbeit, Diplomarbeit, Staats-/Examensarbeit etc.) bewertet hat. Wenn Sie Ihr Studium beendet und Ihr Zeugnis erhalten haben, sollte dieses Gutachten vorliegen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer/m Erstbetreuer/in oder bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt nach. Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, das Gutachten zu Ihrer Abschlussarbeit zu erhalten, so vermerken Sie dies bitte im Anschreiben oder dem entsprechenden Kommentarfeld in a.r.t.e.s. access. Das Gutachten zur Abschlussarbeit kann bis zum 24.05.2022 nachgereicht werden. Die direkte Zusendung des Gutachtens an a.r.t.e.s. durch die/den Betreuer/in oder das zuständige Prüfungsamt an mercator-stipendium(at)uni-koeln.de ist möglich. Bitte vermerken Sie dies ebenfalls im Anschreiben oder dem entsprechenden Kommentarfeld in a.r.t.e.s. access.

Muss das Abschlusszeugnis übersetzt werden?

Das Abschlusszeugnis muss nicht übersetzt werden, sofern es in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst ist. Dokumenten in anderen Sprachen muss eine Übersetzung in die deutsche, englische oder französische Sprache beigefügt sein.

Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen, um mich bewerben zu können?

Formal müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen. Bitte bedenken Sie aber, dass die deutsche Sprache bei a.r.t.e.s. die allgemeine Verkehrssprache ist und Deutschkenntnisse daher für das kollegiale Gespräch und den interdisziplinären Austausch von Nutzen sind. Nehmen Sie zu Ihren Deutschkenntnissen ggf. im Anschreiben Stellung.

Kann ich mich für mehrere Förderprogramme gleichzeitig oder nacheinander bewerben?

Eine gleichzeitige Bewerbung um das Mercator-Stipendium und ein Promotionsvorbereitungsstipendium im Sommersemester 2022 ist nicht möglich. Bitte entscheiden Sie sich in diesem Fall für eines der beiden Förderprogramme.

Haben Sie sich im Wintersemester 2021/22 um ein a.r.t.e.s-Stipendium beworben – gleichgültig, ob Sie dafür angenommen oder abgelehnt wurden –, ist eine Bewerbung um das Mercator-Stipendium im Sommersemester 2022 möglich.

Mit einer Bewerbung um ein Mercator-Stipendium im Sommersemester 2022 ist eine zweite Bewerbung für das Mercator-Stipendium in den darauffolgenden Semestern ausgeschlossen.

 

 

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