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Cotutela

Eine Cotutela-Promotion ermöglicht Promovierenden, ihre Promotion in zwei Ländern durchzuführen. Dabei werden sie von einem promotionsberechtigten Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln und einer/m Wissenschaftler/in einer ausländischen Partneruniversität gemeinsam betreut. Nach erfolgreicher Verteidigung der Arbeit wird gemeinsam ein von der Universität zu Köln und der Partneruniversität anerkannter Doktorgrad verliehen.

Im Rahmen der Cotutela-Promotion ist ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem Semester an der Partneruniversität obligatorisch. Dieser soll die Sprachkenntnisse der Promovierenden verbessern, ihre interkulturellen Kompetenzen fördern und sie mit Forschungskulturen anderer Länder vertraut machen. Eine spätere berufliche Tätigkeit im Ausland wird so vereinfacht und die internationale Vernetzung gefördert.

Die Bedingungen für die Titelverleihung sowie alle weiteren Einzelheiten werden in einer für jede/n Promovierende/n individuell erstellten ‚Cotutela-Vereinbarung‘ festgehalten, die von der/m Promovierenden, den beiden Betreuer/inne/n, den Dekan/inn/en und den Rektor/inn/en unterschrieben wird.

Alle Informationen zum Ablauf einer Cotutela-Promotion finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet.

Ein Merkblatt für Betreuer/innen sowie weitere Formulare finden Sie hier.

Bei allen Fragen zu Cotutela-Promotionen kontaktieren Sie bitte:
Aiko Wolter
cotutela-phil-fak(at)uni-koeln.de