FAQ zur Bewerbung für a.r.t.e.s.-Promotionsstipendien im Integrated Track
Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Bewerbung für a.r.t.e.s.-Promotionsstipendien und den Integrated Track der a.r.t.e.s. Graduate School. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an artes-application(at)uni-koeln.de.
Für allgemeine Fragen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln besuchen Sie bitte die FAQ des Promotionsbüros.
Wann muss meine Bewerbung vorliegen?
Bewerbungsschluss für a.r.t.e.s.-Promotionsstipendien im Integrated Track ist der 31.10.2024. An diesem Tag ist der Upload Ihrer Informationen und Dokumente in a.r.t.e.s. access bis 23:59 Uhr möglich. Das Abschlusszeugnis und das Gutachten zur Abschlussarbeit können bis zum 12.11.2024 per E-Mail an artes-application(at)uni-koeln.de nachgereicht werden.
Wie muss meine Bewerbung vorliegen?
Die Bewerbung um ein a.r.t.e.s.-Promotionsstipendium erfolgt online über das Webportal a.r.t.e.s. access. Falls Sie dort noch keinen Account angelegt haben, registrieren Sie sich bitte erstmalig. Bitte wählen Sie nach dem Login das Bewerbungsverfahren „a.r.t.e.s.-Promotionsstipendien (ab April 2025)“ aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen. – Bitte achten Sie beim Einscannen ihrer Dokumente auf ausreichende Lesbarkeit. Nicht lesbare Dokumente können von uns nicht anerkannt werden. Fotografien der Dokumente erfüllen diese Anforderung aufgrund der perspektivischen Verzerrung im Normalfall nicht, nutzen Sie also daher bitte unbedingt einen Scanner.
Welche Dokumente kann ich nachreichen und bis wann?
Das Abschlusszeugnis und das Gutachten zur Abschlussarbeit können bis zum 12.11.2024 per E-Mail an artes-application(at)uni-koeln.de nachgereicht werden. Alle übrigen Dokumente müssen bereits zur Bewerbungsfrist am 31.10.2024 vorliegen.
Erhalte ich nach dem Absenden meiner Bewerbung eine Eingangsbestätigung?
Ja, wenn Ihre Bewerbung elektronisch bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine automatische Antwort, die den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie darüber hinaus eine Rückmeldung zur Vollständigkeit Ihrer Bewerbung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Promotionsstipendium und einer Stelle als Kollegiat/in im Integrated Track?
Das a.r.t.e.s.-Promotionsstipendium ist ein Vollstipendium über 1.600 EUR/Monat, das für 36 Monate vergeben wird. Alle Stipendiat/inn/en promovieren im Integrated Track, dem strukturierten Promotionsmodell der a.r.t.e.s. Graduate School. Kollegiat/inn/en promovieren ebenfalls im Integrated Track, erhalten jedoch keine monatliche Förderung von a.r.t.e.s. So können beispielsweise Geförderte anderer Förderwerke (Stiftungen etc.) als Kollegiat/inn/en am Integrated Track teilnehmen.
Davon abgesehen folgen jedoch beide Programme dem gleichen Curriculum und bieten den Doktorand/inn/en die gleichen Möglichkeiten, was Fortbildungen, Reisekostenhilfen und die Infrastruktur bei a.r.t.e.s. betrifft.
Mit welchem Abschluss kann ich mich bewerben?
Sie können sich mit allen postgradualen Abschlüssen bewerben, also z. B. mit einem Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen. Mit einem Bachelor-Abschluss (mit 6 Semestern Regelstudienzeit) ist die Bewerbung nicht möglich. Über Ausnahmen (etwa einen Bachelor mit 8 Semestern Regelstudienzeit) entscheidet die Auswahlkommission.
Mit welcher Abschlussnote kann ich mich bewerben?
Voraussetzung für die Zulassung zum Integrated Track ist eine Mindestnote von 2,0 (entsprechend dem deutschen Notensystem).
Ich habe mein Studium bereits beendet, aber noch kein Gutachten oder Zeugnis erhalten. Kann ich mich bewerben?
Für eine Bewertung Ihrer Bewerbung ist es zwingend notwendig, dass das Gutachten Ihrer Abschlussarbeit und Ihr Abschlusszeugnis vorliegen.
Eine Nachreichung dieser beiden Dokumente ist bis zum 12.11.2024 möglich. Sollten Ihnen die Dokumente bis dahin nicht vorliegen, bitten wir Sie um eine Bewerbung im nächsten Zyklus des Integrated Track im Herbst 2025.
Der Abschluss meines Studiums liegt bereits einige Jahre zurück. Kann ich mich bewerben?
Leider nicht. Das Stipendienprogramm ermöglicht (bis max. 3 Semester nach Abschluss des Studiums) eine zeitnahe Aufnahme von Absolvent/inn/en in das strukturierte Promotionsmodell Integrated Track der a.r.t.e.s. Graduate School. (Die Aufnahme in das aktuelle Auswahlverfahren ist möglich, sofern das zur Promotion an der Philosophischen Fakultät qualifizierende Studium nach dem 01.04.2023 abgeschlossen wurde.) Über Ausnahmen entscheidet die Auswahlkommission.
Kann ich mich als Ausländer/in bewerben?
Ja, Sie können sich als Ausländer/in gerne bewerben.
Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen, um mich bewerben zu können?
Formal müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen. Bitte bedenken Sie aber, dass die deutsche Sprache bei a.r.t.e.s. die allgemeine Verkehrssprache ist und Deutschkenntnisse daher für das kollegiale Gespräch und den interdisziplinären Austausch von Nutzen sind. Nehmen Sie zu Ihren Deutschkenntnissen ggf. im Anschreiben Stellung.
Muss ich bereits eine/n Betreuer/in an der Universität zu Köln haben, um mich für ein Promotionsstipendium im Integrated Track bewerben zu können?
Nein, Sie müssen zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung keine/n Betreuer/in an der Universität zu Köln haben. Sie sollten mögliche Hochschullehrer/innen allerdings vor oder während Ihrer Bewerbung kontaktieren. Die Nennung der Betreuerin/des Betreuers kann zu Beginn der Förderung erfolgen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Betreuungszusage einer/s möglichen Betreuerin/Betreuers der Universität zu Köln haben, können Sie einen Scan dieser der Bewerbung beilegen, müssen dies aber nicht tun.
Ich möchte in einem Fach promovieren, das nicht auf der Liste der Promotionsfächer angegeben ist. Kann ich mich bewerben?
Die Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ist nur in den genannten Fächern möglich. In der Promotionsordnung vom 12. März 2020 (Anlage 1) finden Sie alle Promotionsfächer, zu denen Sie aktuell an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln zugelassen werden können. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einer/m Hochschullehrer/in Ihres Fachgebiets an der Universität zu Köln in Verbindung, um Ihre Zuordnung zu klären (Liste der Institute und Seminare an der Philosophischen Fakultät). Ggf. kann unter Auflagen, und sofern eine adäquate Betreuung an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln möglich ist, ein Promotionsfach gewählt werden, das nicht mit dem Fachbereich des Hochschulabschlusses identisch ist.
Eine Zulassung an der Philosophischen Fakultät ist nur in den folgend genannten Fächern möglich:
Afrikanistik, Ägyptologie, Allgemeine Sprachwissenschaft, Alte Geschichte, Anglo-Amerikanische Geschichte, Klassische Archäologie oder Archäologie der römischen Provinzen, Byzantinistik, Digital Humanities, Didaktik der Geschichte, Deutsche Philologie, Englische Philologie, Ethnologie, Evangelische Theologie, Fennistik, Griechische Philologie, Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft, Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, Indologie und Tamilistik, Informationsverarbeitung, Japanologie, Judaistik, Katholische Theologie, Komparatistik, Kunstgeschichte, Lateinische Philologie, Linguistik, Mittellateinische Philologie, Mittelalterliche Geschichte, Musikwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte, Niederlandistik, North American Studies, Sprachen und Kulturen der islamischen Welt (Islamwissenschaft), Osteuropäische Geschichte, Philosophie, Phonetik, Romanische Philologie, Regionalstudien China, Regionalstudien Lateinamerika, Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa (Schwerpunkt Russland oder Polen), Sinologie/China-Studien, Skandinavistik, Slavistik, Theater- und Medienwissenschaft, Ur- und Frühgeschichte.
Muss ich während der Förderzeit an der Universität zu Köln eingeschrieben sein?
Ja, während der Teilnahme am Integrated Track ist eine ununterbrochene Einschreibung an der Universität zu Köln obligatorisch. Die/der Erstbetreuer/in der Promotion muss ein Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln sein. Unter bestimmten Umständen ist eine Zweit- oder Drittbetreuung durch ein prüfungsberechtigtes Mitglied einer ausländischen Hochschule möglich. Wie informieren Sie gerne über Möglichkeiten einer internationalen Promotion.
Besteht Residenzpflicht in Köln?
Es besteht Residenzpflicht in Köln. Über Ausnahmen entscheidet die Auswahlkommission.
Passt mein Promotionsprojekt zu a.r.t.e.s.?
Die a.r.t.e.s. Graduate School ist die Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät und deckt thematisch die gesamte Bandbreite der in ihr vertretenen Fächer ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Promotionsprojekt zu a.r.t.e.s passt, raten wir zu einem Blick auf die Ausrichtungen der interdisziplinären Graduiertenklassen oder auf aktuelle Dissertationsprojekte im Integrated Track. Nehmen sie ggf. in Ihrem Anschreiben dazu Stellung, wie Sie Ihr Projekt bei a.r.t.e.s. verorten.
Was ist das ‚Exposé zum Promotionsprojekt‘?
Das Exposé, eines der wichtigsten Bestandteile Ihrer Bewerbung, ist eine überblicksartige Darstellung der Idee Ihres Promotionsprojekts.
Sie sollten darin etwa auf Ihre Forschungsfrage, These, Methodik und die Verortung Ihres Themas im Forschungsfeld eingehen. Des Weiteren ist eine vorläufige Bibliografie der Literatur beizufügen, die Sie für das Projekt nutzen möchten. Formell sollte es sich um einen Fließtext von 7.000–12.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (zzgl. Fußnoten, Anhang & Literaturverzeichnis) handeln.
In welcher Sprache soll das ‚Exposé zum Promotionsprojekt‘ geschrieben sein?
Das Exposé zum Promotionsprojekt kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Was ist das ‚Gutachten zum Promotionsprojekt‘ und wer kann es schreiben?
Das Gutachten zum Promotionsprojekt bezieht sich konkret auf das Promotionsprojekt, mit dem Sie sich bei a.r.t.e.s. bewerben. Das Gutachten muss nicht von der/m zukünftigen Betreuer/in der Dissertation oder von einem promotionsberechtigten Mitglied der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ausgestellt werden.
Es kann auch von einer/m Hochschullehrer/in einer anderen deutschen oder ausländischen Universität bereitgestellt werden. Für das Gutachten gelten keine formalen Vorgaben, wir empfehlen Ihnen aber, unseren Leitfaden zur Erstellung des Gutachtens zum Promotionsprojekt zu beachten. Die direkte Zusendung des Gutachtens per Mail an artes-application(at)uni-koeln.de ist möglich. Bitte vermerken Sie dies ggf. im Anschreiben oder dem entsprechenden Kommentarfeld in a.r.t.e.s. access.
Was ist das ‚Gutachten zur Abschlussarbeit‘ und wer kann es schreiben?
Das Gutachten zur Abschlussarbeit ist das Gutachten, mit dem Ihr/e Erstbetreuer/in Ihre Abschlussarbeit (Magisterarbeit, Diplomarbeit, Staats-/Examensarbeit etc.) bewertet hat. Wenn Sie Ihr Studium beendet und Ihr Zeugnis erhalten haben, sollte dieses Gutachten vorliegen.
Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer/m Erstbetreuer/in oder bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt nach. Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, das Gutachten zu Ihrer Abschlussarbeit zu erhalten, so vermerken Sie dies bitte im Anschreiben oder dem entsprechenden Kommentarfeld in a.r.t.e.s. access. Das Gutachten zur Abschlussarbeit kann bis zum 12.11.2024 nachgereicht werden. Die direkte Zusendung des Gutachtens an a.r.t.e.s. durch die/den Betreuer/in oder das zuständige Prüfungsamt an artes-application(at)uni-koeln.de ist möglich. Bitte vermerken Sie dies ebenfalls im Anschreiben oder dem entsprechenden Kommentarfeld in a.r.t.e.s. access.
Muss das Abschlusszeugnis übersetzt werden?
Das Abschlusszeugnis muss nicht übersetzt werden, sofern es in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst ist.
Dokumenten in anderen Sprachen muss eine Übersetzung in die deutsche, englische oder französische Sprache beigefügt sein.
Ist es möglich, eine Abschlussförderung zu beantragen?
Nein, die Promotionsstipendien bei a.r.t.e.s. sind auf Promotionen ausgerichtet, die mit der Förderung beginnen und innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Es ist daher nicht möglich, eine Abschlussförderung zu beantragen.
Kann ich mich für mehrere Förderprogramme gleichzeitig oder nacheinander bewerben?
Haben Sie sich im Sommersemester 2024 um ein Stipendium zur Promotionsvorbereitung beworben – gleichgültig, ob Sie dafür angenommen oder abgelehnt wurden –, ist eine Bewerbung um ein a.r.t.e.s.-Promotionsstipendium möglich.
Darf ich gleichzeitig ein Stipendium erhalten und einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
Da es sich bei den a.r.t.e.s.-Promotionsstipendien um Vollzeitstipendien handelt, sind Nebentätigkeiten mit einem Umfang von maximal 0,25% einer TVÖD 13.1 nur auf Antrag bei der Geschäftsführung der a.r.t.e.s. Graduate School gestattet.
Worauf muss ich bei der Beantragung eines Visums achten?
Bei Bewerbungen aus dem außereuropäischen Ausland raten wir Ihnen, sich frühzeitig beim Deutschen Konsulat bzw. der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu erkundigen, wie lang die durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein Visum nach Deutschland ist, so dass Sie das Programm im Fall einer Förderzusage wie geplant beginnen können. Zudem kann es sinnvoll sein, frühzeitig und präventiv einen Termin bei dem entsprechenden Konsulat oder der entsprechenden Botschaft für den Zeitraum der Bekanntgabe der Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens zu beantragen. Erfahrungsgemäß kann es in einigen Ländern sowohl bei der Zuteilung eines Termins als auch bei der Ausstellung des Visums selbst zu erheblichen Wartezeiten kommen.