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FAQ

Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Cotutela-Promotion an der Philosophischen Fakultät. Für allgemeine Fragen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln besuchen Sie bitte die FAQ des Promotionsbüros.

 

Was ist eine Cotutela-Promotion (Co-tutelage / Cotutelle de Thèse / Cotutela di Tesi)?

Von einer Cotutela-Promotion spricht man, wenn ein Promotionsprojekt 1. von zwei Professor/inn/en an zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern gemeinsam betreut wird, 2. abwechselnd an diesen beiden Universitäten durchgeführt wird und 3. in einem gemeinsam verliehenen Doktortitel mündet. Alle Bedingungen, die für den Ablauf der Promotion wichtig sind, werden in einer für jede/n Promovierende/n individuell erstellten ‚Cotutela-Vereinbarung‘ festgehalten, die von der/m Promovierenden, den beiden Betreuer/inne/n, den beiden Dekan/inn/en und den beiden Rektor/inn/en unterschrieben wird.

 

Welche Vorteile bietet eine Cotutela-Promotion?

Cotutela-Promotionen richten sich an Promovierende, deren Forschungsprojekte die Beteiligung zweiter Universitäten voraussetzen oder die die Forschungskulturen zweier Länder gleichermaßen kennenlernen möchten. Die individuelle Cotutela-Vereinbarung garantiert die Betreuung des Promotionsvorhabens durch eine/n ausländische/n Betreuer/in und vereinfacht die Organisation von Auslandsaufenthalten. Darüber hinaus können aufwändige Anerkennungsverfahren des Doktortitels vermieden werden, da der erworbene Titel in zwei Formen geführt werden darf.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Erstort und dem Zweitort?

Im Cotutela-Verfahren zwischen zwei Universitäten ist immer eine der beiden Universitäten als Erstort federführend und die zweite Universität als Zweitort der dazugehörige Partner. Am Erstort findet zum Abschluss des Promotionsverfahrens die mündliche Prüfung statt. Meist orientiert sich das Promotionsverfahren zudem an den Vorgaben des Erstorts, beispielsweise in Bezug auf die zu erbringenden Prüfungsleistungen, die dokumentarische Erfassung, Abgabefristen und Vervielfältigung der Arbeit. Einige Universitäten wirken jedoch nur als Zweitort an Cotutela-Verfahren mit, wenn weitere Bedingungen erfüllt werden. Diese werden immer in der Cotutela-Vereinbarung geregelt. Beim Zustandekommen von Cotutela-Vereinbarungen spielt deshalb die Abstimmung zwischen den beiden Universitäten eine wichtige Rolle.

 

Welche ausländischen Hochschulen kommen als Partneruniversitäten in Frage?

Alle Hochschulen, die international als solche anerkannt sind und Interesse daran haben, gemeinsam ein Cotutela-Verfahren durchzuführen, können als Partneruniversität anerkannt werden.

 

Gibt es ein ‚Cotutela-Programm‘ oder kann ich Geld beantragen für meine Cotutela-Promotion?

Die Cotutela-Vereinbarung ist ein Zusatz zu einem regulären Promotionsverfahren und kein eigenes Promotionsprogramm oder an ein bestimmtes Förderprogramm gebunden. An der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln stehen keine besonderen Fördermittel für Cotutela-Promotionen zur Verfügung. Das Promotionsbüro der Universität zu Köln kann bei der Betreuung von Cotutela-Promotionen jedoch auf langjährige Erfahrung zurückblicken und unterstützt die Promovierenden intensiv bei der Abwicklung aller bürokratischen Angelegenheiten.

 

Muss ich an beiden beteiligten Universitäten Studiengebühren bezahlen?

Nein. Alle Cotutela-Vereinbarungen schließen doppelte Studiengebühren aus. Es ist aber möglicherweise nicht zu vermeiden, dass doppelte administrative Kosten entstehen.

 

Ist eine Cotutela-Promotion an der Universität zu Köln an ein bestimmtes Promotionsmodell gebunden?

Nein, Cotutela-Promotionen sind für Promovierende beider Promotionsmodelle möglich.

 

Die Universität zu Köln ist mein Zweitort. Kann ich mich in Rahmen meiner Cotutela-Vereinbarung in Köln einschreiben?

Für Cotutela-Promovierende, für die Köln Zweitort ist, ist eine unproblematische Einschreibung als Gast an der Universität zu Köln für zunächst zwei Semester möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kontaktformular. Darüber hinaus ist die Einschreibung auf Anfrage bis zur Hälfte der gesamten planmäßigen Promotionszeit möglich, wenn beide Betreuer/innen einverstanden sind.

 

Was ist ein ‚gemeinsam verliehener Doktortitel’?

Ein ‚gemeinsam verliehener Doktortitel‘ darf in der Form der beiden beteiligten Länder geführt werden. Es werden also nicht zwei Doktortitel vergeben – auch dann nicht, wenn manchmal von einem ‚Double Doctorate‘ die Rede ist. Die Verleihung der Urkunden und Zertifikate wird an beteiligten Universitäten unterschiedlich gehandhabt. Wenn die Universität zu Köln Erstort ist, wird eine reguläre, deutschsprachige Doktorurkunde erstellt. Zusätzlich wird an der Ausstellung eines Zertifikats mitgewirkt, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine Promotion in gemeinsamer Betreuung handelt. Auf diesem Zertifikat wird vermerkt, dass die/der Promovierte das Recht hat, den Doktorgrad entweder in der deutschen oder in der Form des zweiten beteiligten Landes zu führen. Das Zertifikat – wie auch die Cotutela-Vereinbarung zu Beginn des Promotionsverfahrens – wird von den beiden Betreuer/inne/n, den beiden Dekan/inn/en und den beiden Rektor/inn/en unterschrieben. Selbstverständlich werden auch die beiden beteiligten Universitäten genannt. Wenn die Universität zu Köln Zweitort ist, wird nur an der Ausstellung dieses Zertifikats mitgewirkt.

 

Was wird in einer Cotutela-Vereinbarung genau festgelegt?

Eine Cotutela-Vereinbarung ist eine bilaterale Vereinbarung, die die/der Promovierende, die beiden Betreuer/innen, die beiden Dekan/inn/e/n sowie die beiden Rektor/inn/en unterschreiben. Sie wird auf der Basis einer Mustervereinbarung und mit Blick auf die Bedürfnisse der/s Promovierenden festgelegt. Unter anderem erwähnt die Vereinbarung ihre rechtlichen Grundlagen – in der Regel die Promotionsordnungen der beiden Fakultäten/Universitäten, bei a.r.t.e.s. also die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell orientiert sich das Verfahren so weit wie möglich an der Promotionsordnung des Erstorts. Konkret werden folgende Punkte in der Vereinbarung geregelt:

1. Zulassung zum Promotionsstudium
2. Immatrikulation an beiden Universitäten
3. Festlegung der beiden Betreuer/innen (diese verpflichten sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, ihre Rollen als Betreuer/innen uneingeschränkt auszuüben)
4. Mindestdauer des Aufenthaltes am Zweitort (und ggf. die dort zu erbringenden Leistungen)
5. Format und die Modalitäten der mündlichen Prüfung und Begutachtung (inkl. Sprachen)
6. Sprache der Dissertation
7. Ggf. intellektuelles Eigentumsrecht
8. Erstellung von Urkunden/Zertifikat

Zu 1) Grundsätzlich muss die Zulassung nur an einer von beiden Institutionen erfolgen.

Zu 2) Es ist möglich, sich an beiden Universitäten einzuschreiben. Promovierende, für die die Universität zu Köln Zweitort ist, können sich als Gast einschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kontaktformular.

Zu 4) Die Mindestdauer des Aufenthaltes am Zweitort beträgt normalerweise ein Semester. Manche Universitäten wirken nur als Partneruniversität am Cotutela-Verfahren mit, wenn mindestens ein Jahr an ihnen verbracht wird. Der größere Teil der Promotionszeit sollte am Erstort verbracht werden.

Zu 5) Unter den Modalitäten der mündlichen Prüfung werden u. a. die Prüfungssprache und die numerische Zusammensetzung der Prüfungskommission festgelegt. Im Sinne der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät ist es erwünscht, dass beide Betreuer/innen auch Mitglieder der Prüfungskommission sind.

Zu 6) Laut aktueller Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (vom 11. Juni 2015) dürfen Dissertationen in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer oder lateinischer Sprache abgefasst werden. Andere Fremdsprachen sind auf Antrag möglich, wenn eine adäquate Beurteilung durch die promotionsberechtigten Mitglieder der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln sichergestellt werden kann. Bei Cotutela-Promotionen ist es üblich, dass eine Zusammenfassung in der Sprache des Zweitorts verfasst wird. Die Zusammenfassung kann aber – je nach Vereinbarung – auch in einer anderen Sprache erstellt werden.

Zu 8) Wenn die Universität zu Köln Erstort ist, dann gilt, dass vor der Verleihung des Doktorgrads die Publikation der Doktorarbeit nachzuweisen ist. Dies soll innerhalb von zwei Jahren nach der mündlichen Prüfung geschehen. Die Regelungen zur Publikationspflicht sind in der Promotionsordnung festgelegt.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt meines Promotionsstudiums geht die Fakultät Verhandlungen für eine Cotutela-Vereinbarung ein?

Die Einigung über das gemeinsame Cotutela-Verfahren muss in den ersten zwei Jahren nach Zulassung zum Promotionsstudium an einer der beiden involvierten Universitäten erfolgt sein.

 

Wo finde ich mehr Informationen zum Cotutela-Verfahren?

Weiterführende, allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Hochschulrektorenkonferenz.