Zulassung zum Promotionsverfahren (DEFENSIO)
Für die Anmeldung zum Promotionsverfahren (Prüfungsform: Defensio) sind folgende Unterlagen fristgerecht einzureichen:
1. Dissertationsschrift in vierfacher* Ausführung
(Jeweils eingebunden sind das Titelblatt gem. Anlage 3 der Promotionsordnung sowie am Ende der Dissertationsschrift die unterschriebenen Erklärungen gem. § 6 und zur Verwendung von KI-Anwendungen (siehe Downloadbereich) sowie ein unterschriebener Lebenslauf.
*Hinweis: Die Anzahl der einzureichenden Druckexmplare hängt davon ab, ob Ihre Gutachterinnen und Gutachter ein Druckexemplar wünschen. In jedem Fall ist ein Druckexemplar im Promotionsbüro einzureichen.
2. Angaben zur gewünschten Prüfungskommission
Diese Angaben erfolgen über a.r.t.e.s. access.
(Bitte beachten Sie: Mit der Einreichung des Antrags bestätigen Sie, dass Sie vorab das Einverständnis der vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder eingeholt haben. Bitte teilen Sie uns mit, falls ein konkreter Termin für die mündliche Prüfung bereits in Absprache mit der Prüfungskommission festgelegt wurde.)
Als Anlagen gem. § 6 der Promotionsordnung sind darüber hinaus die folgenden Nachweise vollständig beizufügen:
3. Nachweis über die stattgefundenen Beratungsgespräche
(Bitte laden Sie die Nachweise in a.r.t.e.s. access im Reiter "Verlauf" hoch. Gilt für Promovenden/Promovendinnen mit Zulassung zur Promotion ab WS 2012/13)
4. Unterschriebener Lebenslauf
(Jeweils ein gleichlautendes Exemplar ist in die gedruckten Dissertationsexemplare einzubinden.)
5. Für die Zulassung zum Promotionsstudium relevante Hochschulzeugnisse (beglaubigte Kopien)
(nur erforderlich für Promovenden/Promovendinnen, die vor 2015 zum Promotionsstudium zugelassen wurden)
6. Die unterschriebenen Erklärungen gem. § 6 und zur Verwendung von KI-Anwendungen
(siehe Formularvorlage im Downloadbereich, ein identisches Exemplar ist in die gedruckten Dissertationsexemplare einzubinden.)
7. Ggf. Nachweis von Sprachkenntnissen
(nach jeweils geltender Promotionsordnung)
8. Ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
9. Ggf. Nachweis erfüllter Auflagen für das Promotionsstudium
10. Immatrikulationsnachweise
(gem. Einschreibungsordnung der Universität zu Köln ist bis zur Abgabe der Dissertation eine durchgängige Einschreibung zum Promotionsstudium erforderlich.)
11. Nachweis über die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung
(Die Teilnahme wird nach dem Besuch der Einführungsveranstaltung automatisch vom Promotionsbüro in a.r.t.e.s. access im Reiter "Verlauf" / "Gesprächsnachweise" bestätigt. Ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich. Die einmalige Teilnahme and der Einführungsveranstaltung ist für alle Promovierenden obligatorisch, die nach dem 11.05.2015 zum Promotionsstudium zugelassen wurden.)
12. Eine digitale Version der Dissertation als 1 PDF-Datei (per E-Mail, Download-Link oder USB-Stick)
(Enthalten sind die unterschriebenen Erklärungen gem. § 6 und zur Verwendung von KI-Anwendungen sowie ein gleichlautendes Exemplar des eingereichten Lebenslaufs.)
13. Liste der während des Promotionsstudiums im Äquivalent von 12 CP erbrachten Leistungen
(Gegengezeichnet durch den Fachbereich oder den/die Erstbetreuer/in)
14. Ggf. eine Liste der Teilpublikationen und die entsprechenden Veröffentlichungen in dreifacher Kopie sowie in digitaler Form (USB-Stick, CD, per E-Mail oder Download-Link)
15. Die unterschriebene Erklärungen zu den Begutachtenden gem. § 67 Abs. 3 Hochschulgesetz NRW
Das Dokument ist einzureichen, falls Sie wünschen, dass Ihre Betreuenden im Rahmen des Prüfungsverfahrens auch als Begutachtende fungieren (siehe Formularvorlage im Downloadbereich).
16. Im Falle einer Cotutela-Promotion sind gegebenenfalls weitere Unterlagen gem. des jeweiligen Cotutela-Vertrags einzureichen. Bitte halten Sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem Cotutela-Büro (cotutela-phil-fak(at)uni-koeln.de).