Zulassung mit ausländischem Hochschulabschluss
Für die Zulassung zum Promotionsstudium ist die Einreichung eines Antrags erforderlich. Bitte registrieren Sie sich bei a.r.t.e.s. access und laden Sie folgende Unterlagen im PDF-Format hoch:
- Lebenslauf
- Exposé zum Dissertationsprojekt (3–5 Seiten)
- Bescheinigung über die Anerkennung der bisher erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen durch die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des jeweiligen Fachbereichs der Universität zu Köln (--> zum Download)
- Betreuungszusage (--> zum Download). Der/die Betreuer/in muss an der Philosophischen Fakultät promotionsberechtigt sein
- Abschlussdiplom bzw. Abschlusszeugnis (inkl. Transcript of Records) sowie gegebenenfalls weitere Zeugnisse. Zusätzlich APS-Zertifikat (Dokumentenprüfverfahren) im Fall eines chinesischen, indischen oder vietnamesischen Hochschulabschlusses. Eine einfache Kopie Ihres Passes ist darüber hinaus dem Promotionsbüro zusätzlich postalisch vor Ablauf der Antragsfrist zuzusenden
Bitte beachten Sie ab dem Wintersemester 2025/2026 die folgende Regelung: Wenn der Master-Abschluss (bzw. äquivalenter Abschluss) im Ausland erworben wurde, ist zusätzlich eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) über https://my.uni-assist.de/ notwendig. Über uni-assist werden Ihre Abschlusszeugnisse verifiziert und die Abschlussnote entsprechend des deutschen Notensystems ermittelt. Als Hochschule ist “Universität zu Köln - VPD” und “Promotion” auszuwählen. Die Bearbeitungszeit liegt bei 4-6 Wochen.
Bitte laden Sie die Verifizierung, die Sie von uni-assist erhalten, zusammen mit Ihren Zeugnissen, Transcripts und ggfs. Ihrem APS-Zertifikat in einem Dokument in a.r.t.e.s. access unter „Abschlusszeugnis“ hoch. Eine beglaubigte Kopie Ihres Abschusszeugnisses müssen Sie in diesem Falle nicht mehr postalisch im Promotionsbüro einreichen.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
- Abschlussarbeit (unübersetzt) und eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache (max. 2 Seiten)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Promotionsordnung für die Zulassung zum Promotionsstudium eine Universitätsabschlussnote von höchstens 2,4 vorsieht. Sollte die Umrechnung Ihrer Note in das deutsche System eine 2,5 oder höher ergeben, werden Sie vom Promotionsbüro darüber informiert. Bitte reichen Sie in diesem Fall einen gesonderten Antrag mit einem formlosen Antragsschreiben und einem Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers postalisch vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein.
Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, reicht das Niveau B2. Sie können mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Dafür reichen Sie bitte ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers postalisch vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein. Nach erfolgter Zulassung ist ein Erlass der Deutschkenntnisse nicht mehr möglich.
Nach der Zulassung zum Promotionsstudium durch den Promotionsausschuss erfolgt die Einschreibung ausschließlich digital über das Portal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Bitte beachten Sie hierfür auch die Angaben des Studierendensekretariats bzw. des International Office. Bitte beachten Sie, dass für Promovierende der Philosophischen Fakultät eine Anmeldung über das Promovierenden-Datenverwaltungssystem Docfile nicht erforderlich ist.
