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Zulassung mit deutschem Hochschulabschluss

Für die Zulassung zum Promotionsstudium ist die Einreichung eines Antrags erforderlich. Bitte registrieren Sie sich bei a.r.t.e.s. access und laden Sie folgende Unterlagen im PDF-Format hoch:

  • Lebenslauf
  • Exposé zum Dissertationsprojekt (3–5 Seiten)
  • Bescheinigung über die Anerkennung der bisher erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen durch den/die Geschäftsführende/n Direktor/in des jeweiligen Fachbereichs der Universität zu Köln (--> zum Download)
  • Ggf. Betreuungszusage (--> zum Download). Der/die Betreuer/in muss an der Philosophischen Fakultät promotionsberechtigt sein.
  • Abschlusszeugnis (eine beglaubigte Kopie ist dem Promotionsbüro zusätzlich postalisch vor Ablauf der Antragsfrist zuzusenden)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis, ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche, englische oder französische Sprache)

Bitte beachten Sie, dass die Promotionsordnung vom 11.06.2015 für die Zulassung zum Promotionsstudium eine Universitätsabschlussnote von höchstens 2,4 vorsieht. Für eine Zulassung mit einer Abschlussnote von 2,5 oder höher ist ein gesonderter Antrag auf Zulassung erforderlich. Bitte reichen Sie in diesem Fall neben den oben genannten Unterlagen zusätzlich ein formloses Antragsschreiben und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers postalisch vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein. Über gesonderte Anträge entscheidet der Promotionsausschuss.

Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, reicht das Niveau B2. Sie können mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Dafür reichen Sie bitte ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers ein. Nach erfolgter Zulassung ist ein Erlass der Deutschkenntnisse nicht mehr möglich.

Bedenken Sie bitte, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Die Zulassungsbescheinigung wird in der Regel in der Woche nach der Sitzung des Promotionsausschusses versendet.

Die ausgestellte Bescheinigung über die Zulassung legen Sie gemeinsam mit Ihrem Abschlusszeugnis und den weiteren geforderten Immatrikulationsunterlagen im Studierendensekretariat bzw. im International Office vor, wo die Einschreibung erfolgt. Bei einer bloßen Umschreibung (d. h. Sie sind an der Universität zu Köln bereits eingeschrieben und ordnungsgemäß zurückgemeldet) reicht die Vorlage von Zulassungsbescheid und Zeugnis. Wenn Sie sich erstmalig an der Universität zu Köln immatrikulieren möchten, bewerben Sie sich bitte vorher im Onlineportal KLIPS 2.0. Bitte beachten Sie bezüglich der Immatrikulation die Informationen des Studierendensekretariates bzw. des International Office.