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Zulassung mit ausländischem Hochschulabschluss

Für die Zulassung zum Promotionsstudium ist die Einreichung eines Antrags erforderlich. Bitte registrieren Sie sich bei a.r.t.e.s. access und laden Sie folgende Unterlagen im PDF-Format hoch:

  • Lebenslauf
  • Exposé zum Dissertationsprojekt (3–5 Seiten)
  • Bescheinigung über die Anerkennung der bisher erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen durch die/den Geschäftsführende/n Direktor/in des jeweiligen Fachbereichs der Universität zu Köln (--> zum Download)
  • Betreuungszusage (--> zum Download). Der/die Betreuer/in muss an der Philosophischen Fakultät promotionsberechtigt sein
  • Abschlussdiplom bzw. Abschlusszeugnis (inkl. Transcript of Records) sowie gegebenenfalls weitere Zeugnisse. Zusätzlich APS-Zertifikat (Dokumentenprüfverfahren) im Fall eines chinesischen, indischen oder vietnamesischen Hochschulabschlusses. Beglaubigte Kopien sämtlicher Zeugnisse (ggf. mit Übersetzung in die deutsche, englische oder französische Sprache) sowie eine einfache Kopie Ihres Passes sind darüber hinaus dem Promotionsbüro zusätzlich postalisch vor Ablauf der Antragsfrist zuzusenden.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) (ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche, englische oder französische Sprache)
  • Abschlussarbeit (unübersetzt) und eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache (max. 2 Seiten)

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Promotionsordnung für die Zulassung zum Promotionsstudium eine Universitätsabschlussnote von höchstens 2,4 vorsieht. Sollte die Umrechnung Ihrer Note in das deutsche System eine 2,5 oder höher ergeben, werden Sie vom Promotionsbüro darüber informiert. Bitte reichen Sie in diesem Fall einen gesonderten Antrag mit einem formlosen Antragsschreiben und einem Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers postalisch vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein.

Zum Zeitpunkt der Zulassung benötigen Sie noch keine Deutschkenntnisse. Bei Abgabe Ihrer fertigen Arbeit müssen Sie allerdings Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, wenn Sie Ihre Arbeit auf Deutsch schreiben; wenn Sie auf einer anderen Sprache als Deutsch schreiben, reicht das Niveau B2. Sie können mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium einen Antrag auf Erlass der Deutschkenntnisse stellen. Dafür reichen Sie bitte ein begründetes Schreiben an den Promotionsausschuss und ein Befürwortungsschreiben Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihres Erstbetreuers postalisch vor Ablauf der Antragsfrist im Promotionsbüro ein. Nach erfolgter Zulassung ist ein Erlass der Deutschkenntnisse nicht mehr möglich.

Die ausgestellte Bescheinigung über die Zulassung legen Sie gemeinsam mit Ihrem Abschlusszeugnis und den weiteren geforderten Immatrikulationsunterlagen im Studierendensekretariat bzw. im International Office vor, wo die Einschreibung erfolgt. Bei einer bloßen Umschreibung (d. h. Sie sind an der Universität zu Köln bereits eingeschrieben und ordnungsgemäß zurückgemeldet) reicht die Vorlage von Zulassungsbescheid und Zeugnis. Wenn Sie sich erstmalig an der Universität zu Köln immatrikulieren möchten, bewerben Sie sich bitte vorher im Onlineportal KLIPS 2.0. Bitte beachten Sie bezüglich der Immatrikulation die Informationen des Studierendensekretariates bzw. des International Office.